Auch das Erben wird immer internationaler. Deshalb hat der europäische Gesetzgeber reagiert und eine neue Verordnung auf den Weg gebracht.
im Gegensatz zu früher ist das Leben heute deutlich internationaler. So verlegen immer mehr Deutsche ihren Alterssitz ins Ausland. Nach Statistiken der Deutschen Rentenversicherung wurden 2013 220.000 Altersbezüge an Deutsche überwiesen, die ihren Ruhestand fernab der Heimat verleben.
Demgegenüber zogen nach Angaben des Statistischen Bundesamts im vergangenen Jahr so viele Ausländer in die Bundesrepublik wie seit 20 Jahren nicht mehr.
Dass auch das Erben immer internationaler wird, ist somit keine allzu große Überraschung. Wer sein Vermögen im Ausland hinterlässt oder im Ausland seinen Wohnsitz hat, ist mit Blick auf das Erbrecht ein mehr oder weniger komplexer Fall, da die Bestimmungen mehrerer Staaten von Bedeutung sein können. Deshalb hat der europäische Gesetzgeber reagiert. Nach einer Übergangsfrist wird im Sommer 2015 die EU-Erbrechtsverordnung einheitliche Regeln darüber festlegen, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist.
Im aktuellen Titelthema skizzieren die Autoren alle relevanten Neuerungen der Reform: das Prinzip des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, die Rechtswahl im Testament oder Erbvertrag sowie das Europäische Nachlasszeugnis, das in allen Mitgliedstaaten der Verordnung gilt.
Unsere Empfehlung: Machen Sie sich, sofern betroffen, mit der ab August 2015 gültigen Rechtslage vertraut.
Viel Vergnügen bei der Lektüre der aktuellen Ausgabe.
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Markus Korherr
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