Anteile an einer Mitunternehmerschaft - 23. Mai 2018

Gewinne aus der Veräußerung gewerbesteuer­pflichtig

Verkauf von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft – Verfassungsbeschwerde erfolglos

Die Einführung der Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft durch § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG im Juli 2002 verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Bundesverfassungsgericht – BVerfG, 1-BvR- 1236/11).

Dass die Personengesellschaft als Mitunternehmerschaft dabei die Gewerbesteuer schuldet, obwohl der ­Gewinn aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils beim veräußernden Gesellschafter verbleibt, verletzt das Leistungsfähigkeitsprinzip nicht. Auch das rückwirkende Inkraftsetzen der Vorschrift für den ­Erhebungszeitraum 2002 steht im Einklang mit der Verfassung.

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