Geschäftsmodell - 28. April 2016

Geschäfte verstehen

Steuerberater und Wirtschafts­prüfer müssen mit dem be­stehen­den Ge­schäfts­modell ihrer Man­dan­ten so ver­traut sein, dass sie ihre Arbeit sach­ge­recht durch­füh­ren können. Dazu gehört auch, den Ver­än­de­rungs­druck, dem ein Ge­schäfts­modell bei­spiels­weise durch die Di­gi­ta­li­sie­rung unterliegt, zu ana­ly­sieren und zur Sprache zu bringen. Das erhöht auch die Be­ra­tungs­kompetenz.

„Wir müssen stärker hinter die Fassade gucken und neben dem Risikomanagementsystem auch das Geschäftsmodell des Mandanten verstehen.“ Durch diesen Aufruf des Vorstandssprechers einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der FAZ im Jahr 2010 konnte der Außenstehende zwar den Eindruck gewinnen, dass es bislang keine tragfähigen Richtlinien gab, die sich mit dem Geschäftsmodell im Sinne der „Grundlogik einer werteschaffenden Organisation“ (Bieger/Rein­hold) beschäftigten, der Eingeweihte spürte aber sofort, dass mit dieser Erklärung (beabsichtigt oder nicht) der Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit dem Titel „Kennt­nisse über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des zu prüfenden Unternehmens im Rahmen der Abschlussprüfung“ (PS 230) in besonderer Weise reaktiviert wurde.

Verständnis

Seit Jahrzehnten ist es die Aufgabe der Berufsangehörigen, das vom Geschäftsmodell geprägte Wesen einer Einheit zu verstehen. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen sich nämlich ausreichende Kenntnisse, die als Elemente der Eigenverantwortlichkeit letztlich die Richtung ihrer Arbeit bestimmen, aneignen und vor allem auch wirksam nutzen. Nach Design- und Funktions­tests des internen Kontrollsystems ist zu beurteilen, inwieweit sich Tätigkeit, wirt­schaft­liches und recht­liches Umfeld der Unternehmung auf Steuererklärungen, Jahresabschluss und ge­ge­be­nen­falls Lagebericht insgesamt auswirken und ob die entsprechenden Darstellungen mit diesen Kenntnissen in Einklang stehen. Erwerb und Verarbeitung von modellspezifischem Wissen wurden vor einigen Jahren von T. B. Bell und I. Solomon im Rahmen eines an der Universität Potsdam durchgeführten Symposions als „knowledge creation and synthesis“ bezeichnet. Wie ist das zu verstehen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Komponenten

Das Wesen eines Unternehmens wird von modell­ty­pischen (gegebenenfalls auch international be­deut­samen) Komponenten geprägt. Da aus deren Zusammenwirken Risikoprofile entstehen, müssen unabhängige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit ihnen vertraut sein, um ihre Arbeiten (mehr und mehr auch im Verbund) sachgerecht durchführen zu können. Bei einer Gesellschaft, die Möbel herstellt, könnten die Komponenten zum Beispiel lauten: Export, Lieferzeiten, Markenbewusstsein, Modell­po­li­tik, Möbel­messe, Objektgeschäft, Preiswettbewerb, Produktivität, produktbegleitender Service, Sorti­ments­struktur, Teilevielfalt, Überstunden oder Zuliefernetz.
Wenn oben von „Synthesis“ gesprochen wurde, dann ist damit die für den WP so wichtige Verbindung zwischen Komponenten und Jahresabschluss gemeint (Brückenfunktion der Modellkenntnis). Es ist deshalb bei einer stufenweisen Betrachtung von unter­neh­me­rischen Zielen und Strategien bezie­hungs­weise von Lei­tungs- und Ab­tei­lungs­ebene wichtig, zu erkennen, wie im Rahmen steter und an­ge­mes­se­ner Bi­lan­zie­rungs- und Be­wer­tungs­me­tho­den bestimmte Tendenzen und Ereignisse das Unter­neh­men und dessen Ab­schluss be­ein­flussen. Dieser Einfluss geschieht nämlich regelmäßig (wichtig für die zu be­ur­tei­len­de Qualität der Rech­nungs­legung) in ungeplantem Ausmaß und zu unerwünschter Zeit. Der Steuerberater muss beispielsweise wissen, wie neben Rechtsform, Gesellschaftszweck, Anteilsübertragung, Unter­neh­mens- oder Kapitalstruktur Geschäftsvorfälle mit ihren typischen oder untypischen Auf­wen­dun­gen und Erträgen zum Beispiel im grenzüberschreitenden Verkehr eines Export­modells steuer­recht­lich zu würdigen sind und bei welchen Buchungen sich Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben. Für beide gilt die Anforderung (bei Erstprüfungen von besonderer Bedeutung), dass der Katalog von Komponenten unter Beachtung des Prinzips der Wesentlichkeit vollständig sein muss.

Prüfung

Modellkenntnisse prägen die Auseinandersetzung mit Rechnungswesen, Berichterstattung und Beratung. Alle drei Aufgaben können sachgerecht nur unter der Voraussetzung gelöst werden, dass man in der Lage und bereit ist, dem buchungstechnischen Vollzug im Bereich von Soll und Haben (mit entsprechender Auswirkung auf die Steuererklärungen) zwei Analysen gewissenhaft voranzustellen: diejenige der Geschäftstätigkeit (Ziele, Strategien, Risiken) und eine solche der betrieblichen Abläufe (Gegenstand, Ausrichtung und Verlauf von Geschäftsprozessen; ge­ge­be­nen­falls mit nahestehenden Personen). Komponenten von Geschäftsmodellen, die Chancen und Risiken signalisieren und deshalb detaillierte (regelmäßig DV-gestützte) Informationen notwendig machen, bilden den Rahmen für ein spezifisches Systemverständnis. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind nämlich unter dem variablen Einfluss der Komponenten aufgefordert, die Vollständigkeit, das Eigentum, die Existenz, die Bewertung und den Ausweis aller Posten von Jahresabschluss und Lagebericht zu untersuchen und sich testatsorientiert unter Anwendung verschiedener Instrumente, die das Vergleichen, die Einsichtnahme, die Befragung, die Be­stä­ti­gung, die Beobachtung und das Nachrechnen betreffen, ausreichende und angemessene Nachweise für die Richtigkeit der Angaben des Rechnungswesens zu beschaffen. Ungeprüfte Angaben im Abschluss beziehungsweise Lagebericht und in Steuerunterlagen sind nämlich zunächst nur Behauptungen. Wer ein (zum Beispiel durch Diversifizierung, Outsourcing, Re­struk­tu­rie­rung oder Segmentierung im Zeitablauf sich veränderndes) Geschäftsmodell und die ihm anhaftenden Fehlerrisiken (inhärente Risiken und Kontrollrisiken) verstehen will, benötigt also für die Aufklärung Zeit, in Anbetracht komplexer Zusammenhänge, möglicher Informations­ab­schot­tung und der Gefahr, Unregelmäßigkeiten zu übersehen, häufig mehr Zeit als ursprünglich geplant (Problematik eines ausreichenden Budgets).

Das gilt beispielsweise für den Fall, dass das Unternehmen

  • vom reinen Liefergeschäft zum systemorientierten Objektgeschäft übergegangen ist und sich die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für Umsatzlegung und Gewinnrealisierung stellt;
  • das Dienstleistungsgeschäft aufgenommen oder (mit zunehmender Komplexität) deutlich erweitert hat und sich daraus dann das Problem der Erfassung, Bilanzierung und Abrechnung von Herstellungskosten ergibt;
  • das Geschäft mit ausländischen Kunden ausgedehnt hat und damit in neue Dimensionen von Länderrisiken vorgestoßen ist oder
  • verstärkt von der Eigen- zur Fremdfertigung übergegangen ist und sich dann unter Umständen die Zahl der ausländischen Produktionsstätten erhöht hat verbunden mit einer umfangreichen Transportlogistik und der Gefahr abnehmender Produktqualität und Liefertreue.

Wer gewissenhaft arbeiten will, muss sich (auch unter Haftungsgesichtspunkten) der Pflicht bewusst sein, den Dingen wirklich auf den Grund zu gehen. Im Sinne der ISA handelt es sich also um ein „Questioning Mind“, das heißt eine kritische Einstellung zu den Aussagen des Ma­na­ge­ments, die ohne eine tiefe Kenntnis des Geschäftsmodells und seiner konkreten Lage im Kon­junk­tur­verlauf nicht möglich ist. Das gilt (eventuell eingeschränkt) auch für denjenigen, der den Jahresabschluss lediglich erstellt.

Berichterstattung

Umfangreiche Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit, über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld ermöglichen es Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (gegebenenfalls nach Einholung eines fachlichen Rats), nachzuvollziehen, ob die Lage des Unternehmens, seine Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sachgerecht beurteilt werden. Besondere Herausforderungen ergeben sich dann, wenn das Management bei der Kommentierung eines Zahlenwerks zum Beispiel aus der Kennziffer EBITDA Sondereffekte zum Zwecke der Ergebnisbereinigung he­rausge­rech­net hat und nun zu klären ist, ob dadurch nicht wesentliche Zusammenhänge falsch dargestellt werden. Die Arbeitsqualität von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern wird in jedem Fall daran gemessen, ob sie in der Lage sind, Fehler und Schwachstellen zu ent-decken, und auch bereit sind, darüber angemessen zu berichten.

Beratung

Mit der erwähnten „knowledge creation and synthesis“ ist aber noch eine weitere Überlegung gemeint. Sie bezieht sich darauf, dass Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nicht nur die Möglichkeit haben, bei der Einrichtung und Pflege von Regeln zur Sicherstellung der Befolgung von Handels- und Steuerrecht (Compliance-System) mitzuwirken, sondern dass sie aufgrund ihrer modellspezifischen Erfahrung (im konzentrationsgeprägten Wettbewerb von geradezu exis­ten­zieller Bedeutung) über ein enormes Beratungspotenzial verfügen, das sie angesichts einer dynamischen Marktentwicklung (insbesondere bei divergierenden Zielen im Kreis der Eigentümer) zur Förderung langfristiger Mandantenbeziehungen und stabiler Honorare unter folgenden (sich überschneidenden) Gesichtspunkten einsetzen können:

  • Schutz des Vermögens: zum Beispiel Solidität der Bezugsquellen, Abhängigkeit von Großkunden, Kurssicherung, Heterogenität von Länderrisiken, renditegefährdendes Marktanteilsdenken, Zuverlässigkeit von Subunternehmen, Unternehmensbewertung (Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht), Komplexität von Verlagerungen, Gefahr erweiterter Wettbewerbszonen, Abwehr von Wirtschaftskriminalität
  • Qualität von Abrechnungsdaten: zum Beispiel adressatenorientierte Berichterstattung, Gewinnrealisation, Gewährleistung der IT-Sicherheit, Aussagekraft der Kostenrechnung, Anpassung des Rechnungswesens an Wachstums- oder Schrumpfungsprozesse
  • Einhaltung der Geschäftspolitik: zum Beispiel Wahrung von Gesellschafter- beziehungsweise Familieninteressen (wirtschaftlicher Einfluss, Nachfolge, Steuerlast), Projekt-Controlling (auch im FuE-Bereich), Margensicherung durch Termingeschäfte, Anteil der eigenen Wertschöpfung, Anzeige-, Deklarations- und Dokumentationspflichten

Fazit

Mit der Erkenntnis, dass es wichtig ist, auch gegen ein bestehendes Geschäftsmodell zu prüfen und sich nicht mit Nachweisen zu begnügen, die seine Stabilität stützen, wird sich auch im Rahmen der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung ein neuer Beratungsansatz ergeben. Er darf nicht nur in dem Hinweis bestehen, dass sich mit der Verbreitung des Internets Branchengrenzen auflösen, Konkurrenz also einen überraschend bedrohlichen Akzent erhält, sondern er sollte auch in eine fruchtbare Diskussion darüber münden, in welcher Form und in welcher Zeit das Unternehmen in die Welt der Digitalisierung zu überführen ist.
Über das ohnehin zu beachtende Thema Going Concern hinaus werden Prüfer und Berater die Aufgabe haben, den Veränderungsdruck, dem ein Geschäftsmodell (auch unter steuerlichen Bedingungen) unterliegt, sorgfältig im Sinne eines Zukunfts-Scorings zu analysieren und bei den zuständigen Leitungs- und Überwachungsstellen zur Sprache zu bringen. Diese Aufgabe werden sie umso leichter erfüllen können, je mehr ihnen ihre Kenntnisse über das bestehende Ge­schäfts­modell signalisieren, dass dessen Ertragskraft gefährdet ist.

Zum Autor

WK
Dr. Werner Krommes

Wirtschaftsprüfer, Autor des Handbuchs Jahresabschlussprüfung, das in vierter Auflage mit dem Untertitel „Ziele/ Technik/ Nachweise – Wegweiser zum sicheren Prüfungsurteil“ im Jahre 2015 bei Springer-Gabler in Wiesbaden erschienen ist

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