Gemeinnützige Körperschaften - 20. September 2017

Allgemeinpolitische Betätigung

Eine gemeinnützige Körperschaft darf sich mit allgemeinpolitischen Themen befassen

Der BFH hat entschieden (BFH, X-R-13/15), dass sich eine Körperschaft, die wegen Förderung des Umweltschutzes gemeinnützig ist, mit allgemeinpolitischen Themen befassen darf, wenn sie parteipolitisch neutral bleibt, sich dabei an ihre satzungsmäßigen Ziele hält und die von der Körperschaft vertretenen Auffassungen objektiv und sachlich fundiert sind.

Das gilt in besonders, wenn eine Körperschaft nach ihrer Satzung den Umweltschutz fördert, weil hier ein Großteil der wirksamen Maßnahmen nicht durch den Einzelnen, sondern nur durch den Gesetzgeber getroffen werden können.

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