Zur Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung wurden am 03.09.19 im EU-Amtsblatt folgende Listen veröffentlicht: Liste der als „Ausgenommene Konten“ zu behandelnden Konten gemäß Abschnitt VIII Unterabschnitt C Nummer 17 Buchstabe g des Anhangs I der Richtlinie 2011/16/EU des Rates Liste der Rechtsträger, die für die Zwecke von Abschnitt VIII […]
Zur Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung wurden am 03.09.19 im EU-Amtsblatt folgende Listen veröffentlicht:
- Liste der als „Ausgenommene Konten“ zu behandelnden Konten gemäß Abschnitt VIII Unterabschnitt C Nummer 17 Buchstabe g des Anhangs I der Richtlinie 2011/16/EU des Rates
- Liste der Rechtsträger, die für die Zwecke von Abschnitt VIII Unterabschnitt B Nummer 1 Buchstabe c des Anhangs I der Richtlinie 2011/16/EU des Rates als nicht meldende Finanzinstitute zu behandeln sind