Vermietung eines Luxussportwagens +++ E-Vergabe und E-Rechnungen in der EU +++ Doppelte Haushaltsführung +++ Neun Befristungen erlaubt
Vermietung eines Luxussportwagens
Privatnutzung nicht ausgeschlossen
Vermietung eines Luxussportwagens
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte sich im Urteil vom 20. März 2013 (Az. 3 K 3119/08) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Verluste aus der Vermietung eines Luxussportwagens (Porsche 911) bei der Festsetzung der Einkommensteuer berücksichtigt werden können.
Der Kläger – ein Mitarbeiter einer Autowaschanlage – wollte die laufenden Kosten für Versicherung, Steuern, Benzin und Wartung seines Sportwagens steuerlich absetzen. Er meldete einen Autovermietungsbetrieb bei seinem Finanzamt an und bot das Fahrzeug über verschiedene Internetplattformen zur Miete an. Das Finanzamt vermutete eine Privatnutzung des Pkw und lehnte die Berücksichtigung des mit der Steuererklärung geltend gemachten Verlustes ab. Im Prozess wandte der Kläger ein, schon aufgrund seiner Leibesfülle und seines Körpergewichts von 220 kg sei eine Selbstnutzung des Autos ausgeschlossen. Mit seinem Vermietungsbetrieb habe er eine Marktlücke schließen wollen, denn vergleichbare Angebote habe es trotz hoher Nachfrage nicht gegeben.
Die Richter des 3. Senats folgten dem Kläger nicht. Sie argumentierten, der Sportwagen könne auch von der Lebensgefährtin des Klägers für private Fahrten verwendet worden sein, zumal ein anderes vergleichbares Fahrzeug nicht zur Verfügung gestanden habe. Zudem sei das Konzept für den zwischenzeitlich eingestellten Verlustbetrieb von Anfang an nicht Erfolg versprechend gewesen, weil Mieteinnahmen nur unregelmäßig flossen und die Gefahr bestanden habe, dass die Mieter den Wagen auf ihren Spritztouren stark verschleißen.
E-Vergabe und E-Rechnungen in der EU
Verwaltungen werden digital
E-Vergabe und E-Rechnungen in der EU
Die EU-Kommission will in den Verwaltungen in der EU eine möglichst weitgehende Digitalisierung anstoßen. Ansatzpunkt der EU-Kommission ist die öffentliche Vergabe. Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen schlägt sie die Ausarbeitung einer europäischen Norm vor, mit der die Interoperabilität zwischen den verschiedenen, vor allem nationalen Systemen der elektronischen Rechnungsstellung verbessert werden soll. Das EU-weite Einsparungspotenzial beziffert die EU-Kommission auf bis zu 2,3 Milliarden Euro.
In einer flankierenden Mitteilung stellt die EU-Kommission den derzeitigen Stand der Umsetzung und Pläne der elektronischen Auftragsvergabe und der elektronischen Rechnungsstellung in der EU dar und benennt den weiteren Handlungsbedarf:
- Die elektronische Rechnungsstellung sollte bei öffentlichen Aufträgen zur Regel gemacht werden.
- Die Normierung muss vorangebracht werden.
- Es müssen nationale Strategien für die durchgängig elektronische Vergabe konzipiert werden.
- Es müssen bewährte Verfahren ausgetauscht werden. (Als eine der Kernmaßnahmen verweist die EU-Kommission auf die Bereitstellung der EU-Kommission-Vergabelösung E-Prior, die von Belgien übernommen wurde und derzeit von Norwegen und Irland getestet wird.)
Doppelte Haushaltsführung
Kostenfreie Heimfahrt
Doppelte Haushaltsführung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. April 2013 (Az. VI R 29/12) entschieden, dass die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Steuerpflichtige für die Fahrt keine Kosten hatte. Vom Arbeitgeber steuerfrei geleistete Reisekostenvergütungen und steuerfrei gewährte Freifahrten sind jedoch mindernd auf die Entfernungspauschale anzurechnen (LEXinform 0929333).
Neun Befristungen erlaubt
Arbeitsverträge
Neun Befristungen erlaubt
Arbeitgeber dürfen die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter nicht ohne Sachgrund endlos befristen. Normalerweise haben die Beschäftigten nach Ablauf einer höchstens zweijährigen Befristung ohne Grund Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder der Arbeitgeber darf sie nicht weiter beschäftigen.
Nicht immer aber können sich Beschäftigte auf diese Regelung berufen, um sich gegen jahrelange Befristungen ihrer Jobs zu wehren.
Sogenannte Haustarifverträge können nämlich sogar neun Befristungen innerhalb von sieben Jahren zulassen. So jedenfalls hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az. 10 Sa 1747/12) und damit die Klage eines Kranfahrers auf eine Festanstellung abgewiesen. Zwischen 2005 und 2012 war sein Job insgesamt neun Mal ohne Sachgrund befristet worden.