- 19. September 2017

Kassendaten revisionssicher archivieren

Zum 01.01.2017 stellt der Gesetzgeber an die Kassenführung mit elektronischen Kassen neue Anforderungen. Insbesondere müssen die Tagesendsummen und alle Einzelbewegungen (Einzelbons) täglich aufgezeichnet und in maschinell auswertbarer Form für die Dauer der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) archiviert werden.

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