- 2. November 2018

Unterstützungsangebote zur ordnungsgemäßen Kassenführung

Seit 01.01.2017 stellt der Gesetzgeber neue Anforderungen an elektronische Kassen. Es besteht seitdem die Pflicht zur digitalen Einzelaufzeichnung.

Insbesondere die Tagesendsummen und alle Einzelbewegungen müssen täglich aufgezeichnet und in maschinell auswertbarer Form für die Dauer der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) archiviert werden. Wenn zum 01.01.2018 die unangemeldete Kassen-Nachschau eingeführt wird, ist die Aufzeichnungspflicht noch bedeutender. Es besteht dann ein erhöhtes Entdeckungsrisiko, das gegebenenfalls strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Im Fachseminar „Tatort Kasse – Update 2017“ erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen, damit Sie Ihre Mandanten rechtssicher beraten können. Speziell für Ihre Mandanten bieten wir das Fachseminar „Die Kasse im Fadenkreuz der Finanzverwaltung – Update 2017“ an. Hier erhalten sie alle wichtigen Informationen zur ordnungsgemäßen Kassenführung und zur Speicherung von Daten im DATEV Kassenarchiv online.

Tatort Kasse – Update 2017

Themen in diesem Seminar sind u.a.:

  • Neue Regelungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
  • Anforderungen an Kassensysteme zum 01.01.2017
  • Auswirkungen der GoBD auch auf die Kassenführung u.a. auf digitale Kassen
  • Datenzugriff auf Kassensysteme durch die Betriebsprüfung Unterstützungsmöglichkeiten für die ordnungsgemäße Kassenführung mit DATEV

Weitere Informationen

Weitere Unterstützungsangebote zum Thema finden Sie unter: Ordnungsgemäße Kassenführung.