Resturlaub - 18. Dezember 2018

Urlaubsrückstellung einfach ermittelt

Die Urlaubsrückstellung in Unternehmen wird zwar gemacht, doch lässt sich die Effizienz steigern. Kanzleien können die Unterstützung von DATEV nutzen und das Thema mit ihren Mandanten besprechen und optimieren.

Wenn Mitarbeiter vor Bilanzstichtag noch Urlaubsanspruch anmelden können, müssen Arbeitgeber für diese Personalaufwendungen Urlaubsrückstellungen bilden. Für diese Art der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten besteht Passivierungspflicht gem. § 249 Abs. 1 HGB.

DATEV unterstützt über die Lohn-Programme LODAS und Lohn und Gehalt bei der Ermittlung von Urlaubsrückstellungen bei Resturlaub von Mitarbeitern.

Wie das funktioniert, lesen Sie in der Info-Datenbank: