Seit Kanzlei-Rechnungswesen pro 3.0 steht Ihnen mit dem E-Bilanz-Assistenten eine einfache, sichere und – im Gegensatz zu anderen Anbietern – weitgehend automatisierte Übertragung zur Verfügung.
Laut Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) müssen Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre ab 2013 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, greifen erweiterte gesetzliche Regelungen für die Übermittlung der E-Bilanz für Personengesellschaften: Sonder- und Ergänzungsbilanzen für einzelne Gesellschafter sind als eigener Datensatz an die Finanzverwaltung zu übertragen.
Extra Datensatz
Basis der elektronischen Übermittlung der Sonder- und Ergänzungsbilanzen ist ein eigener Datenbestand, der ab dem Wirtschaftsjahr 2015 in Kanzlei-Rechnungswesen pro oder DATEV Mittelstand mit Rechnungswesen pro geführt werden muss. Sollten Sie schon heute Gesellschaftersachverhalte in eigenen Datenbeständen buchen, können Sie bereits für die Wirtschaftsjahre 2013 und 2014 eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz als eigenen Datensatz über den E-Bilanz-Assistenten in Kanzlei-Rechnungswesen pro an die Finanzverwaltung übermitteln.
Neu
In Kanzlei-Rechnungswesen pro 4.4 (verfügbar ab Januar 2015) wird bei der Übermittlung von E-Bilanzen nach Gesamthand und Sonder-/ Ergänzungsbilanzen für einzelne Gesellschafter unterschieden.
Ab 1. Januar 2015 gelten für die elektronische Übermittlung von E-Bilanzen und Sonder-/ Ergänzungsbilanzen als eigenem Datensatz ermäßigte Preise.
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Preisinformationen auf www.datev.de/ preismassnahmen;
mehr zur E-Bilanz auf www.datev.de/kke