Um konzerninterne Verflechtungen zu eliminieren, erfassen Sie Meldungen, zum Beispiel zur Schuldenkonsolidierung oder Kapitalkonsolidierung, im Programm Abschlussprüfung Konsolidierung beziehungsweise Konsolidierung.
Für jährliche Anpassungen gibt es im Meldungsdialog die Spalte Folgekonsolidierung. Hier können Sie wählen, ob die jeweilige Meldung relevant ist, für eine
- Erstkonsolidierung – für erstmalig erforderliche Anpassungen, die in der Meldung erfasst werden (Tochterunternehmen wird erstmalig in den Konzern einbezogen), – oder eine
- Folgekonsolidierung – für Anpassungen zu den nachfolgenden Bilanzstichtagen, die in der Meldung erfasst werden (Tochterunternehmen war im Vorjahr bereits im Konzern enthalten).
Die für die Erst- beziehungsweise Folgekonsolidierung gekennzeichneten Meldungen werden mit allen Anpassungen automatisch in die Folgejahre übernommen. Sollte sich in den Folgejahren die Frage stellen, woher die Werte stammen, dann ist dies einfach nachvollziehbar: Sie öffnen einen Konzernbestand und befinden sich im Fenster Positionen Konzern. Ein Doppelklick auf den entsprechenden Wert in der Spalte Folgekonsolidierung und die Zusammensetzung der Einzelwerte, die aus Vorjahren übernommen wurden, sowie deren Ursprung werden angezeigt.
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Weitere Informationen dazu in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1071122)
Weitere Infos zu den DATEV-Lösungen zur Konsolidierung auf www.datev.de/ konsolidierung
In zwei kostenfreien Veranstaltungen zeigen wir Ihnen wichtige Programmfunktionen:
Produktforum Konsolidierung, Art.-Nr. 70041
Produktpräsentation online Konsolidierung, Art.-Nr. 73272
Kontakt:
Anmeldung und weitere Informationen
Telefon: +49 911 319-40867
E-Mail: apveranstaltungen @service.datev.de
Fragen zum Programm beantwortet der Programmservice Konsolidierung
Telefon: +49 911 319-2400
E-Mail: konsolidierung @service.datev.de