Versicherungsteuerrecht - 16. Juli 2020

Änderung des Versicherungsteuerrechts

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.07.2020

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (
19/21089
) eingebracht. Mit dem Entwurf wird vor allem auf verschiedene Urteile von Gerichten reagiert, die eine Präzisierung von Normen des Versicherungsteuergesetzes notwendig gemacht hätten. Außerdem soll die Frage des nationalen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums neu geregelt werden. Weiterhin wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung normiert. Einzelne Regelungen aus dem Versicherungsteuergesetz sollen zudem wieder in die Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung verlagert werden.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Klarstellungen für die Steuerfreiheit beziehungsweise Steuerermäßigung für Beihilfeablöseversicherungen und Seeschifffahrtsversicherungen, die von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt werden.