Kanzlei-Rechnungswesen - 26. April 2019

Drei Tipps zum Umgang mit Kontenzweckfehlern

In Jahresabschlüssen ab dem Buchungsjahr 2019 werden die Zuordnungstabellen abgelöst und Jahresabschlüsse auf Basis von Kontenzwecken erstellt. Damit ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um alle Bestände, die noch Kontenzweckfehler im aktuellen Jahr der Abschlusserstellung aufweisen, zu prüfen und zu korrigieren.

Nur so profitieren Sie von Beginn an ab Januar 2020 von den funktionalen Erweiterungen und Verbesserungen in Kanzlei-Rechnungswesen-Jahresabschluss. Außerdem vermeiden Sie zeitaufwändige Korrekturen im Nachgang und unter Zeitdruck einer anstehenden Offenlegung oder E-Bilanz-Übermittlung.

Beispiel gefällig? Sie buchen das Konto Reisekosten Unternehmer. In der Kontenzweckprüfung (Kanzlei-Rechnungswesen Auswertungen | Kontenzweckprüfung) Prüfkategorie Rechtsform wird geprüft, welche Rechtsform in den Grunddaten Rechnungswesen eingestellt ist. Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, wird das Konto als Fehler mit einem roten Ausrufezeichen angezeigt. Ist der Mandant ein Einzelunternehmen, ist alles in Ordnung. Die Prüfkategorie bekommt einen grünen Haken.

Diese Möglichkeiten standen bisher im Programm nicht zur Verfügung, deshalb ist es durchaus möglich, dass Sie Konten gebucht haben, die eigentlich nicht ganz korrekt sind. Die fachliche Qualität der Finanzbuchführung beginnt beim Buchen und erleichtert die später folgenden Arbeiten zur Abschlusserstellung. Das Kontenzweck-System unterstützt Sie dabei nachhaltig. Der Kontenzweckstatus wird Ihnen bereits vor dem Öffnen des zu bearbeitenden Bestands im DATEV-Arbeitsplatz angezeigt, die Details sehen Sie im Bestand unter Auswertungen | Kontenzweckprüfung.

Mit den folgenden Tipps machen Sie aus roten Ausrufezeichen grüne Haken:

  • Passen Kontenbeschriftung und Kontenzweck zusammen?
    Schauen Sie in der Auswertung Kontenzweckprüfung, ob die Kontenbeschriftung zum Kontenzweck passt. Manchmal wurde das Konto individuell beschriftet, aber der Kontenzweck noch nicht angepasst. Dann ist die Lösung meist keine große Sache: Stammdaten | Sachkonten | Kontenzweck – richtigen Kontenzweck vergeben. Ganz wichtig ist: auch mit der Zuordnung eines anderen Kontenzwecks zu einem Standardkonto bleiben Sie im DATEV-Standard. Diese einmalige Änderung wird in allen Auswertungen und bei allen Schnittstellen automatisch berücksichtigt.
  • Sie können sich nicht erklären, warum für das gebuchte Konto ein Kontenzweckfehler angezeigt wird?
    Über Stammdaten | Informationen zum Konto ist für viele Konten eine Kontenerläuterung verlinkt. Dort sehen Sie, für welchen Sachverhalt DATEV das Konto vorgesehen hat.
  • An Folgejahre denken
    Haben Sie einen Kontenzweckfehler im Rahmen der Abschlusserstellung bereinigt, denken Sie auch ans Folgejahr. Wurde das Konto bereits im Folgejahr gebucht, stornieren Sie diese Buchungen und erfassen diese neu. Alternativ können Sie auch dort den Kontenzweck korrigieren. Bucht der Mandant selbst, sollten Sie ihn auch informieren.

Alle Infos zum Kontenzweck finden Sie unter www.datev.de/kontenzweck.

Zum Autor

Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

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