WPK, Mitteilung vom 06.01.2020
Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 10 ist am 20. Dezember 2019 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.
Die Änderungen betreffen hauptsächlich DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss und stellen die Regelungen zu Inflationsbereinigung durch Indexierung klar.
Darüber hinaus ergeben sich redaktionelle Änderungen an
- DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung,
- DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises und
- DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)
infolge von Paragrafenverschiebungen im Wertpapierhandelsgesetz nach dem Zweiten Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG).
Eine Pressemitteilung ist auf der
Internetseite des DRSC
verfügbar.