Rechnungslegung - 8. Januar 2020

DRSC: Bekanntmachung von DRÄS 10

WPK, Mitteilung vom 06.01.2020

Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 10 ist am 20. Dezember 2019 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Die Änderungen betreffen hauptsächlich DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss und stellen die Regelungen zu Inflationsbereinigung durch Indexierung klar.

Darüber hinaus ergeben sich redaktionelle Änderungen an

  • DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung,
  • DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises und
  • DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)

infolge von Paragrafenverschiebungen im Wertpapierhandelsgesetz nach dem Zweiten Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG).

Eine Pressemitteilung ist auf der
Internetseite des DRSC
verfügbar.