Rechnungslegung - 8. Januar 2020

IASB: Standardentwurf ED/2019/7 General Presentation and Disclosures veröffentlicht

WPK, Mitteilung vom 06.01.2020

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 17. Dezember 2019 Änderungen zu Darstellungs- und Ausweisfragen vorgeschlagen. Damit sollen IAS 1 ersetzt und andere Standards im Zusammenhang mit Darstellungs- und Ausweisfragen (z. B. IAS 7, IAS 8, IAS 34, IFRS 12) geändert werden (ED/2019/7 General Presentation and Disclosures).

Der Schwerpunkt der Vorschläge soll auf der transparenten Darstellung der finanziellen Leistungserbringung eines Unternehmens liegen. Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen ist der insbesondere von Investoren geäußerte Wunsch nach einer besseren Vergleichbarkeit und einheitlichen Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung. Zudem wurde kritisiert, dass Unternehmen oftmals unterschiedliche Leistungskennzahlen verwenden, ohne zu erläutern, wie diese Kennzahlen ermittelt wurden.

Die vorgeschlagenen Änderungen enthalten folglich umfangreiche Anwendungsbeispiele wie Bilanzen, Eigenkapitalrechnung, Gewinn- und Verlustrechnungen (auch für den Immobilien-, Versicherungs- oder Bankensektor). Stellungnahmen werden bis zum 30. Juni 2020 erbeten.

Die Vorschläge betreffen beispielsweise

  • die Einführung verbindlicher Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich der Angabe zusätzlicher Zwischensummen,
  • konkrete Vorgaben zur (Dis)Aggregation von Abschlussposten im Abschluss,
  • Leitlinien zur Angabe und Erläuterung unternehmerischer Leistungskennzahlen („management performance measures“) und außergewöhnlicher Erträge und Aufwendungen („unusual income and expenses“) im Anhang sowie
  • Verbesserungen der Kapitalflussrechnung durch die Aufhebung von Wahlrechten bezüglich der Klassifikation bestimmter Zahlungsströme.
  • Eine Presseverlautbarung sowie die weiterführenden Konsultationsunterlagen finden Sie auf der
    Internetseite der IFRS-Foundation
    .