Ermäßigter Umsatzsteuersatz gilt für Brezelverkauf auf dem Oktoberfest
Verkauft ein Brezelverkäufer auf dem Oktoberfest in Festzelten Wiesnbrezn an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für Lebensmittel anzuwenden.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 3. August 2017 (BFH, V-R-15/17) die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zurückgewiesen, die im Verkauf der Brezeln durch den Brezelverkäufer einen restaurantähnlichen Umsatz gesehen hatte, der dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegen sollte.
Das Urteil ist zu den Streitjahren 2012 und 2013 ergangen. Bei gleichbleibenden Verhältnissen ist die BFH-Entscheidung auch für die Folgejahre zu beachten.
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