Landwirtschaftliche Buchführungen - 19. November 2017

Besteuerungsart jetzt einfacher wechseln

Die Besteuerungsart lässt sich jetzt rückwirkend ändern.

Wenn Sie in landwirtschaftlichen Buchführungen nachträglich die Besteuerungsart Pauschalierung auf Regel­be­steuerung (Soll-/Istversteuerung) ändern, mussten Sie die Buchungen dazu bisher manuell ändern.

Ab der Augustversion 6.0 erledigt Kanzlei-Rechnungswesen die Änderungen weitgehend automatisch für Sie. Geändert wird dabei stets das gesamte Kalenderjahr. Die vom Programm erzeugten Buchungen können Sie wie gewohnt bearbeiten.

Die Besteuerungsart können Sie bis zum 10. Januar für das vergangene Kalenderjahr ändern. Geregelt ist dies in § 24 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Weiterführende Informationen zur neuen Funktion Besteuerungsart rückwirkend ändern finden Sie in der Info-Datenbank im (Dok.-Nr. 1071694).

Foto: erhui1979, Ioana Drutu / Getty Images