Bundesfinanzhof zweifelt an Soll- und Margenbesteuerung
Der Bundesfinanzhof zweifelt an der bislang uneingeschränkt angenommenen Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den zur Sollbesteuerung verpflichteten Unternehmer und am Ausschluss des ermäßigten Steuersatzes bei der Überlassung von Ferienwohnungen im Rahmen der sogenannten Margenbesteuerung.
Er hat daher in zwei Revisionsverfahren durch Beschlüsse vom 21. Juni 2017 und 3. August 2017 (BFH, V-R-51/16, V-R-60/16) an den EuGH Vorabentscheidungsersuchen gerichtet.
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