- 24. September 2015

Nachrichten Steuer und Recht

Die Grenzen der Datenspeicherung +++ Nachrichten-Ticker

Die Grenzen der Datenspeicherung

Urteil des Bundesfinanzhofs

Die Grenzen der Datenspeicherung

Finanzverwaltung muss die ihr bei einer Außenprüfung überlassenen Daten besonders schützen.

Der BFH hat entschieden (BFH, VIII-R-52/12), dass § 147 Abs. 6 Satz 2 AO der Finanzverwaltung nicht das Recht gibt, die ihr im Rahmen einer Außenprüfung in digitaler Form überlassenen Daten über den Zeitraum der Prüfung hinaus auf Rechnern außerhalb der behördlichen Diensträume zu speichern.
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss der Gefahr missbräuchlicher Verwendung der Daten angemessen Rechnung getragen werden. Dieser Anforderung ist ohne nennenswerte Beeinträchtigung einer rechnergestützten Außenprüfung nur dann entsprochen, wenn die Daten des Steuerpflichtigen nur in seinen Geschäftsräumen oder an Amtsstelle erhoben und verarbeitet werden sowie nach Abschluss der Außenprüfung nur noch in den Diensträumen der Finanzverwaltung gespeichert bzw. aufbewahrt werden, soweit und solange sie für Zwecke des Besteuerungsverfahrens (etwa bis zum Abschluss etwaiger Rechtsbehelfsverfahren) benötigt werden.
Die räumliche Beschränkung des Datenzugriffs folgt zudem eindeutig aus dem Wortlaut des § 200 Abs. 2 AO und des § 6 der Betriebsprüfungsordnung 2000, wonach der Steuerpflichtige die prüfungsrelevanten Unterlagen nur in seinen Geschäftsräumen, notfalls auch in seinen Wohnräumen oder an Amtsstelle vorzulegen hat und ein anderer Prüfungsort nur ausnahmsweise in Betracht kommt.

Nachrichten-Ticker

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Einkommensteuer/Lohnsteuer

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Die Kosten eines Zivilprozesses sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 33 EStG. Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt (BFH, VI-R-17/14).

Umsatzsteuer

Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen

Der Unternehmer darf den ihm obliegenden sicheren Nachweis der materiellen Tatbestandsmerkmale einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch jenseits der formellen Voraussetzungen gemäß § 6a Abs. 3 UStG iVm §§ 17a ff. UStDV nicht in anderer Weise als durch Belege und Aufzeichnungen führen (BFH, V-R-14/14).

Steuerliches Verfahrensrecht

Einspruchseinlegung durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur

Der BFH hat entschieden, dass auch nach der bis zum 31.07.2013 geltenden Rechtslage ein Einspruch mit einfacher E-Mail, das heißt ohne eine qualifizierte elektronische Signatur, eingelegt werden konnte, wenn die Finanzbehörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet hat (BFH, III-R-26/14).

Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuerliche Organschaft unter Beteiligung einer Kapitalgesellschaft

Das BMF hat in seinem Schreiben vom 20.08.2015 zur Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft im Zusammenhang mit atypisch stillen Beteiligungen Stellung genommen (BMF, IV-C-2 – S-2770/12/10001).

Umsatzsteuer

Behandlung der Leistungen nach § 5a Abs. 2 Zivildienstgesetz (ZDG)

Das BMF nimmt zur umsatzsteuerrechtlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Behandlung der Leistungen nach § 5a ZDG unter Berücksichtigung des BFH-Urteils V-R-93/07 vom 23.07.2009 Stellung (BMF, IV-C-4 – S-0184/11/10001:001 / IV-D-3 – S-7175/08/10003).

Arbeitsrecht

Annahmeverzug bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses

Der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs setzt ein erfüllbares, also tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis voraus. Bei rückwirkender Begründung des Arbeitsverhältnisses liegt ein solches für den vergangenen Zeitraum nicht vor (BAG, 5-AZR-975/13).

Sozialrecht

Aufhebung der Schwerbehinderteneigenschaft nach erfolgreicher Heilung

Laut BSG darf das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenstatus auch noch nach vielen Jahren entziehen, da ein Schwerbehinderter bei verbessertem Gesundheitszustand keinen Anspruch darauf hat, diesen Status auf Dauer behalten zu können (BSG, B-9-SB-2/15-R).