Arbeitnehmer online - 18. Juli 2014

Zugang auch mit smsTAN

Mit Arbeitnehmer online können Sie den Arbeitnehmern Ihres Mandanten die Brutto/Netto-Abrechnungen online zur Verfügung stellen, ebenso die Lohnsteuerbescheinigung, den So­zial­ver­si­che­rungs­nach­weis oder aktuelle Hinweise zur Lohnabrechnung.

Mit Arbeitnehmer online können Sie den Arbeitnehmern Ihres Mandanten die Brutto/Netto-Abrechnungen online zur Verfügung stellen, ebenso die Lohnsteuerbescheinigung, den So­zial­ver­si­che­rungs­nach­weis oder aktuelle Hinweise zur Lohnabrechnung. Sobald die Löhne und Gehälter abgerechnet sind, werden die Lohnauswertungen der Arbeitnehmer in dem geschützten Online-Portal bereitgestellt.

Zugangsverfahren

Neben dem Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion haben Arbeitnehmer nun auch über das neue smsTAN-Verfahren die Möglichkeit, sicher auf ihre Lohnauswertungen zuzugreifen. Dabei wird beim Anmelden im Portal neben den Zugangsdaten auch eine TAN verlangt. Diese wird dem Arbeitnehmer per SMS an eine vorab registrierte Mobilfunknummer gesendet.
Durch die Kombination der Zugangsdaten und der mobilen TAN kann der Arbeitnehmer sicher auf seine Dokumente zugreifen.

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unter www.datev.de/an-online