Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 - 4. April 2024

BFH: Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995

BFH, Urteil IX R 27/23 (II R 27/15) vom 20.02.2024

Leitsatz

Die Erhebung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 1999 bis 2002 ist verfassungsgemäß. Der Zuschlag stellt in diesem Zeitraum eine finanzverfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe gemäß Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 des Grundgesetzes dar.

Quelle: Bundesfinanzhof