Zivilprozessordnung | Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Zurückweisung einer Berufung im Beschlusswege nach § 522 Abs. 2 ZPO in einem Fall des sog. Diesel-Abgasskandals richtet (Az. 2 BvR 1760/22).
Zivilprozessordnung | Die Beträge, ab denen Berufung oder Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eingelegt werden kann, sollen moderat angehoben werden. Damit soll im Gleichklang mit der Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten die Inflation seit der jeweils letzten Anpassung der Beträge berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Formulierungshilfe des BMJV beschlossen.
Zivilprozessordnung | Ein Richter, der „auf den Tisch haut“ und sich mit Schärfe äußert, ist deswegen nicht gleich befangen. Der Kontext entscheide. Auf diese Entscheidung des OLG München macht die BRAK aufmerksam (Az. 19 U 2796/24 e).
Zivilprozessordnung | Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge werden sich zum 01.07.2025 erhöhen. Hierauf weist die BRAK hin.
Rechtliches Gehör | Nach der mündlichen Verhandlung schied die Richterin aus, eine neue fällte ohne erneute Verhandlung das Urteil - so geht das nicht, sagt nun der BGH (Az. VII ZR 126/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Gesetzgebung | Verbraucherstreitbeilegung soll für Unternehmen attraktiver werden. Einen dazu vorgelegten Referentenentwurf des BMJ begrüßt die BRAK, schlägt aber auch Änderungen vor, um branchenspezifische Schlichtungsstellen nicht zu benachteiligen.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz | Die BRAK hat zum Referentenentwurf zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung Stellung genommen.
Zivilprozessordnung | Hat der Kläger die falsche Adresse des Beklagten auf der Klageschrift angegeben und wirft der Zusteller die Klage deshalb bei einem unbeteiligten Dritten ein anstatt sie als unzustellbar an das Gericht zurückzusenden, wird die Verzögerung aufgrund des Verschuldens des Zustellers dem Gericht zugerechnet. So entschied der BGH (Az. VII ZR 240/23). Darauf weist die BRAK hin.
Gesetzgebung | Das BMJ hat einen Referentenentwurf zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung samt Synopse vorgelegt. Die BRAK weist auf die wichtigsten geplanten Änderungen hin.
Zivilprozessordnung | Das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof hat das Ziel die Justiz von massenhaften Einzelklagen zu entlasten. Es wurde nun im Bundesrat beschlossen. Das teilt die Bundesregierung mit.
Zivilprozessordnung | Die Bundesregierung will Amtsgerichte in Zivilsachen stärken. Um der rückläufigen Zahl von erstinstanzlichen Zivilverfahren vor den Amtsgerichten zu begegnen, soll der sogenannte Zuständigkeitsstreitwert erhöht werden. Danach sollen Verfahren, in denen die Geldansprüche maximal 8.000 Euro betragen, künftig grundsätzlich vor Amtsgerichten geführt werden.
Gesetzgebung | Gerichtsvollzieher sollen künftig nicht nur körperliche Sachen pfänden können, sondern auch Geldforderungen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJ am 01.10.2024 veröffentlicht hat.
Zivilprozessrecht | Das Bundeskabinett hat am 04.09.2024 den vom BMJ vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit beschlossen. Der Bund schafft somit zum ersten Mal ein Reallabor für die Justiz.
Berufsstand | Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutz unterliegt dem Anwaltszwang, so das OLG Stuttgart (Az. 3 W 18/24). Darauf weist die BRAK hin.
Zivilprozessordnung | Streitigkeiten mit geringen Streitwerten sollen nach Plänen des Bundesjustizministeriums künftig in einem schnellen Online-Verfahren durchgesetzt werden können. Geregelt werden soll das in einem neuen 12. Buch der Zivilprozessordnung. Die BRAK begrüßt die Regelungsvorschläge, formuliert aber an einigen Stellen Änderungsbedarf.
Zivilprozessordnung | Liegt viel Zeit zwischen dem Versand eines Urteils durch das Gericht und dem Eingang des anwaltlichen Empfangsbekenntnisses, kann das Gericht vom Anwalt die Vorlage seines beA-Nachrichtenjournals verlangen. Kommt der Anwalt dieser Aufforderung nicht nach, kann das Gericht das fristauslösende Urteil schon als früher zugegangen werten. Im konkreten Fall sah das OLG München deshalb ein zu spät eingelegtes Rechtsmittel als verfristet an (Az. 23 U 8369/21). Das berichtet die BRAK.
Zivilprozessordnung | Missachtet ein Zivilgericht die Formvorgaben für ein „Protokollurteil“ (insbes. §§ 540, 313a ZPO), so kann ein solches Urteil den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen. Der BGH fand in einem Verfahren, in dem die Akte elektronisch geführt wurde, nun sehr viele Verletzungen dieser Formvorschriften - und verwies den Fall zurück ans Berufungsgericht (Az. VIII ZR 15/24). Darauf weist die BRAK hin.
Zivilprozessordnung | Sofern sich der Anwalt des Beklagten noch nicht wirksam bestellt hat, muss er weder im Klagerubrum benannt noch muss an ihn zugestellt werden. So entschied das BAG (Az. 6 AZR 125/23). Darauf weist die BRAK hin.
Anwaltsgebühren | Zieht der Kläger in einem Kündigungsschutzprozess erst später einen Anwalt hinzu, müssen die Kosten dennoch erstattet werden. Die Rechtsanwaltsgebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn der Anwalt in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren erst im Laufe des Berufungsverfahrens hinzugezogen wurde. Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit sei, dass die Hinzuziehung des Anwalts nicht „offensichtlich nutzlos“ war, so das BAG (Az. 4 AZB 24/23). Darauf weist die BRAK hin.
Berufsstand | Ist auf einem Schriftsatz das falsche Aktenzeichen angegeben und wird es deshalb bei Gericht falsch zugeordnet, ist die Frist dennoch gewahrt. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (Az. VI ZR 166/22).