Videoverhandlungen | Der Rechtsausschuss hat am 15.11.2023 noch wichtige Änderungen am Gesetzentwurf zur Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit beschlossen. 2./3. Lesung im Bundestag sind für Freitag, 17.11.2023, vorgesehen. Es ist lt. BRAK davon auszugehen, dass das Gesetz dann beschlossen wird.
Anwaltliche Vergütung | Die Anwaltsvergütung wird fällig, wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Einen förmlichen Ruhebeschluss brauche es nicht, so das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 26 Ta (Kost) 6085/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Berufsstand | Stellt ein Anwalt bei einer vom Gericht angesetzten Videoverhandlung nicht sicher, dass er für das Gericht per Bild und Ton wahrnehmbar ist, kann zu Lasten der von ihm vertretenen Partei ein Versäumnisurteil ergehen. So entschied das LG Bielefeld (Az. 3 O 219/20). Darauf weist die BRAK hin.
Zivilprozessordnung | Bei Zwangsvollstreckungen muss häufig nach einem elektronischen Antrag der Vollstreckungstitel per Post nachgereicht werden. Das will das BMJ ändern. Den entsprechenden Gesetzentwurf begrüßt die BRAK im Ansatz, hält ihn aber für inkonsequent, weil er an einigen Stellen Medienbrüche beibehält.
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) | Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie ist am 12.10.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird damit am 13.10.2023, in Kraft treten. Darauf weist das BMJ hin.
Zivilprozessordnung | Sieht das Berufungsgericht eine Forderung als streitig, welche die Vorinstanz noch als unstreitig ansah, muss der Kläger dazu noch vortragen können. So entschied der BGH (Az. VI ZR 191/22). Darauf weist die BRAK hin.
Zivilprozessordnung | Zwar ist das Berufungsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellung der ersten Instanz gebunden, bei Zweifeln muss es aber neue Beweise erheben. So entschied der BGH (Az. VIII ZR 20/23). Darauf weist die BRAK hin.
Zivilprozessordnung | Wie alle Prozesshandlungen darf auch die Rüge der Prozessvollmacht nicht missbraucht werden, um den Prozess zu verzögern. Der Verstoß gegen das Missbrauchsverbot führe dazu, dass es der Vorlage einer Originalprozessvollmacht nicht bedürfe. So das KG Berlin (Az. 7 U 127/21). Darauf weist die BRAK hin.
Digitalisierung | Die Berliner Justiz startet ab 04.09.2023 mit dem vollständigen Einsatz der elektronischen Gerichtsakte (eAkte) beim LG Berlin in Zivilsachen.
Zivilprozessordnung | Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vorgelegt.
Zivilprozessordnung | Der BGH entschied, dass ein Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen als elektronisches Dokument eingereicht werden kann und keinen weiteren Anforderungen unterliegt als andere elektronisch eingereichte Dokumente. Ausreichend ist entweder eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine einfache elektronische Signatur bei Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (Az. I ZB 84/22).
Zivilrecht | Eine Existenzgründerin muss die Urheberrechtslage vor Auftragserteilung für Kissenbezüge mit Bildern der „Boyband“ BTS selbst klären. Da die Beschwerdegegnerin zu den nach Kündigung ersparten Aufwendungen aber nicht hinreichend vorgetragen hatte, gewährte das OLG Frankfurt der Beschwerdeführerin teilweise Prozesskostenhilfe (Az. 4 W 13/23).
Patentrecht | Zum 1. Juni 2023 wird das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit aufnehmen und künftig mit unmittelbarer Wirkung für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten in einem einheitlichen Verfahren über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent entscheiden. Darauf weist das BMJ hin.
Zivilprozessordnung | Hat der Gegner zugestimmt, kann ein Anwalt darauf vertrauen, dass dem zweiten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird. So der BGH (Az. VIa ZB 15/22). Darauf weist die BRAK hin.
EU-Verbandsklagenrichtlinie | Das BMJ hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie veröffentlicht.
Zivilprozessordnung | Nicht als Berufungsbegründung bezeichnete Ausführungen können reichen, wenn klar ist, was gemeint ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. So entschied der BGH (Az. VIII ZB 43/22). Darauf wies die BRAK hin.
Zivilprozessordnung | Der BFH entschied, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam ist, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gilt auch während der COVID-19-Pandemie (Az. X R 14/21).
Zivilprozessordnung | Das BMJ hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten veröffentlicht.