Zur Rechtmäßigkeit eines erhöhten Bußgeldes bei mehreren Geschwindigkeitsverstößen
Straßenverkehrsordnung | Passiert ein Fahrer hintereinander mehrere die Höchstgeschwindigkeit beschränkende Verkehrszeichen, ohne seine Fahrgeschwindigkeit anzupassen, handelt er - wenn nicht gar vorsätzlich - mit gesteigerter Fahrlässigkeit, weshalb gegen ihn ein erhöhtes Bußgeld verhängt werden kann. So entschied das OLG Koblenz (Az. 4 OWi 6 SsRs 26/21).