Gesetzentwurf - 14. April 2021

Gesetz zur Anpassung der Produktsicherheit

Deutscher Bundestag, Meldung vom 14.04.2021

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/28406) zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen vorgelegt. Mit dem Gesetz soll das bisherige ProdSG durch eine Neufassung abgelöst und an die Verordnung (EU) 2019/1020 und das bereits in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Marktüberwachungsgesetz (MÜG) angepasst werden. Mit Artikel 3 des Gesetzes wird außerdem das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) im Hinblick auf den sicheren Betrieb solcher Anlagen erlassen. Es enthält darüber hinaus Anpassungen in anderen Rechtsvorschriften.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 480/2021