Flutkatastrophe Baden-Württemberg | Die Finanzämter im Land Baden-Württemberg werden alle ihnen zur Verfügung stehenden steuerlichen Maßnahmen ausschöpfen, um den vom Hochwasser betroffenen Bürgern sowie Unternehmen in Baden-Württemberg entgegen zu kommen.
Hochwasser | Das FinMin Bayern hat verfügt, dass sämtliche Steuererleichterungen im länderbezogenen Katastrophenerlass - für von der Flutkatastrophe Betroffene - verlängert werden.
Umsatzsteuer | Das BMF teilt mit, dass die Regelungen unter Ziffer II., III. und V. des BMF-Schreibens vom 23. Juli 2021 über den 31. Oktober 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin anzuwenden sind (Az. III C 2 - S-7030 / 21 / 10008 :001).
Einkommensteuer | Aufgrund der erheblichen Schäden an historischer Bausubstanz in mehreren deutschen Regionen durch die Flutkatastrophe vom Juli 2021 und der einhergehenden eingeschränkten Arbeitsfähigkeit der ebenfalls betroffenen Denkmalschutzbehörden gelten in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die vom BMF veröffentlichten Erleichterungen (Az. IV C 1 - S-2253 / 21 / 10002 :009).
Flutkatastrophe | Der Bundesrat hat am 10. September 2021 einer Verordnung zur Verteilung der Hilfsgelder aus dem Aufbauhilfefonds zwischen den betroffenen Ländern zugestimmt.
Flutkatastrophe | Wenige Tage nach dem Bundestag hat am 10. September 2021 auch der Bundesrat dem Aufbauhilfegesetz 2021 zugestimmt. Es enthält ein Bündel von Maßnahmen, um die Folgen des verheerenden Juli-Hochwassers zu bewältigen, zudem Änderungen am Infektionsschutzgesetz.
Hochwasser | Bund und Länder haben am 10.08.2021 in einer Videokonferenz umfangreiche Hilfen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe beschlossen.
Hochwasser | Das Hessische Ministerium der Finanzen hat einen Erlass zu den steuerlichen Erleichterungen für hessische Bürger, die die Opfer der Hochwasserkatastrohe durch Hilfsaktionen, Spenden und ehrenamtliches Engagement unterstützen, veröffentlicht.
Hochwasser | Das AG Euskirchen entschied, dass im Rahmen der Soforthilfe „Hochwasser“ auf sog. Pfändungsschutzkonten ausgezahlte Beträge auf entsprechenden Antrag über den Sockelbetrag hinaus pfandfrei zu stellen sind (Az. 11 M 1030/11, 11 M 3132/11 und 11 M 1262/17).
Hochwasser | Durch starke Unwetter in den letzten Wochen sind in weiten Teilen Bayerns beträchtliche Schäden entstanden. Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen und über das bereits bewilligte steuerliche Hilfspaket hinaus, wird die Steuerverwaltung die Betroffenen auch von Bürokratie entlasten. Hierauf macht das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat aktuell aufmerksam.
Maßnahmen wegen Starkregenfällen und Hochwassern | Die Bundesregierung hat die vom BMJV vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 beschlossen.
Hochwasser | Für Betroffene des Unwetters im Juli 2021 in den bayerischen Landkreisen Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und Würzburg wird die Gebietskulisse für Hochwasser-Soforthilfen erweitert. Darauf weist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hin.
Hochwasser | Am 30.07.2021 wurden mit den vom Hochwasser betroffenen Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen: Der Bund beteiligt sich an der zügigen Umsetzung der Soforthilfemaßnahmen der Länder.
Hochwasser | Das Hochwasser Mitte Juli hat vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen große Schäden hinterlassen. Auch zahlreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind betroffen, ihre Kanzleien sind beschädigt oder sogar vollständig zerstört. Über Unterstützungsmöglichkeiten informiert die BRAK auf einer Sonderseite.
Hochwasser | Der Saarländische Finanzminister Peter Strobel hat am 27.07.2021 steuerliche Erleichterungen zur Beseitigung der durch die aktuelle Hochwasserkatastrophe in den betroffenen Bundesländern verursachten Schäden angekündigt.
Flutkatastrophe | Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Land können steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie Opfer der Flut in den betroffenen Bundesländern unterstützen. Das Finanzministerium hat verfügt, dass die länderbezogenen Katastrophenerlasse auch in Baden-Württemberg gelten.
Umsatzsteuer | Das BMF hat Billigkeitsmaßnahmen im Rahmen der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021 bekannt gegeben (Az. III C 2 - S-7030 / 21 / 10008 :001).
Hochwasser | Bund und Länder haben lt. BMF in Sondersitzungen zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses die für Naturkatastrophen vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen erweitert und die Berücksichtigung dieser Maßnahmen auch in den nicht vom Hochwasser betroffenen Ländern geregelt.
Vereinfachungsregelungen länderbezogener Katastrophenerlasse | Niedersachsen hat sehr schnell verfügt, dass die Vereinfachungsregelungen der länderbezogenen Katastrophenerlasse die die Opfer dieser Flutkatastrophe unterstützen, auch für niedersächsische Bürger gelten.
Öffentliche Finanzen | Die Zollverwaltung sichert auf Entscheidung des BMF hin Geschädigten in den betroffenen Hochwasser-Regionen Hilfe und geeignete Erleichterungen für die vom Zoll verwalteten Steuern zu.