Flutkatastrophe - 21. Juli 2021

Finanzämter helfen Flutopfern

Die Flutkatastrophe hat in weiten Teilen von Westdeutschland und auch im Süden der Republik zahlreiche Todesopfer gefordert und für immense Schäden gesorgt. Um die finanzielle Belastung nicht noch durch Steuerzahlungen zu vergrößern, haben mehrere Finanzverwaltungen Katastrophenerlasse in Kraft gesetzt.

Derzeit stehen die Suche nach weiteren Opfern und die Aufräumarbeiten im Vordergrund. Schon jetzt aber ist absehbar, dass die Betroffenen trotz staatlicher Hilfen große finanzielle Lasten schultern müssen. Um dies nicht noch durch Steuerzahlungen zu vergrößern, haben die Finanzverwaltungen der betroffenen Bundesländer Katastrophenerlasse in Kraft gesetzt.

Flutopfer können bei den Finanzbehörden Stundungsanträge für Steuervorauszahlungen auf Einkommensteuer und Körperschaftsteuer stellen. Dies gilt vorerst bis zum 31. Oktober 2021. Die Finanzämter sind gehalten, die Stundungen bis zum 31. Januar nächsten Jahres zu gewähren. Die Betroffenen müssen ihre Schäden nicht im Einzelnen nachweisen, auch auf Stundungszinsen soll verzichtet werden.

Darüber hinaus sollen Flutopfern keine steuerlichen Nachteile entstehen, wenn durch die Überschwemmungen wichtige Buchführungsunterlagen vernichtet wurden. Zudem können Betroffene Sonderabschreibungen nutzen, um Betriebsgebäude wiederaufzubauen. Gleiches gilt für den Ersatz beweglicher Anlagegüter.

In den Katastrophenerlassen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern sind außerdem Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft vorgesehen. Dies betrifft unter anderem den Erlass von Einkommensteuerzahlungen, die Bildung von Rücklagen sowie die Behandlung von Versicherungsentschädigungen.

Ab sofort können Betroffene in den bayerischen Flutgebieten bei den zuständigen Landratsämtern auch finanzielle Soforthilfen beantragen. Das Geld gibt es unbürokratisch per Überweisung oder bar. Soforthilfen werden für Hausrat oder auch Ölschäden an Gebäuden gezahlt, Versicherungsleistungen auf die staatlichen Hilfen angerechnet.

Zur Autorin

Constanze Elter

Steuerjournalistin, Redakteurin und Podcasterin bei DATEV.

Weitere Artikel der Autorin