Körperschaftsteuer | Das BVerfG hat entschieden, dass auch § 36 Abs. 6a KStG in der Fassung von § 34 Abs. 13f KStG in der Fassung des JStG 2010 mit Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist (Az. 2 BvL 29/14).
Solidaritätszuschlag | Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Dies entschied der BFH (Az. IX R 15/20).
Körperschaftsteuer | Das BMF hat ein Schreiben zu Anwendungsfragen zu den Regelungen im JStG 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts veröffentlicht (Az. IV C 2 - S-2706 / 19 / 10008 :001).
Grundgesetz | Das BVerfG entschied, dass die Übergangsregelung des § 36 Abs. 4 KStG i. d. F. von § 34 Abs. 13f KStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 (im Folgenden: § 36 Abs. 4 KStG) mit Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) teilweise unvereinbar ist. Sie führt bei einer bestimmten Eigenkapitalstruktur zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotenzial. Dieses unterfällt, soweit es im Zeitpunkt des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren realisierbar war, dem Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG. Der Eingriff in dieses Schutzgut ist nicht gerechtfertigt (Az. 2 BvR 1424/15).
Körperschaftsteuer | Das FG Niedersachsen hatte über mehrere Fragestellungen im Zusammenhang mit der körperschaftsteuerlichen Organschaft zu entscheiden (Az. 1 K 17/20).
Körperschaftsteuer | Nicht zum ersten Mal prüft das BMF die Thesaurierungsbegünstigung auf Herz und Nieren. Zugleich hat es erste praktische Einschätzungen zum Optionsmodell für Personengesellschaften gesammelt. Dazu hat der DStV Stellung genommen.
EU-Steuern | Die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union wurde am 22.12.2022 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Körperschaftsteuer | Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Berichtigung eines Gewinnabführungsvertrags ex tunc auf § 44a Abs. 2 BeurkG gestützt werden kann (Az. I R 42/18).
Körperschaftsteuer | Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Zuwendungen eines teilweise körperschaftsteuerbefreiten eingetragenen Vereins an seine gemeinnützige Tochtergesellschaft als Spenden berücksichtigt werden können, wenn nach Würdigung der Gesamtumstände die Förderung der Satzungszwecke das Hauptmotiv und die finanzielle Stärkung der gGmbH lediglich ein günstiger Nebeneffekt ist (Az. I R 52/20).
Billigkeitsregelungen | Das BMF hatte am 17.03.2022 ein Schreiben zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen und am 07.06.2022 um lohnsteuerliche Unterstützungsleistungen ergänzt. Das BMF hat nun den zeitlichen Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis auf Weiteres auf das Jahr 2023 verlängert (Az. IV C 4 - S-2223 / 19 / 10003 :018).
Körperschaftsteuer | Aufgrund des andauernden Kriegs in der Ukraine wird der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine bis zum 31. Dezember 2023 verlängert (Az. IV C 2 - S-1900 / 22 / 10045 :001).
Körperschaftsteuer | Das BMF hat zur Abbildung von Minder- und Mehrabführungen nach § 14 Abs. 4 KStG i. d. F. des KöMoG Stellung genommen (Az. IV C 2 - S-2770 / 19 / 10004 :007).
| Die nationalen Behörden (hier: Gibraltar), die mit der Rückforderung einer als rechtswidrig eingestuften Beihilfe betraut sind, können zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung eine nationale Vorschrift anwenden. So der EuGH (Rs. C-705/20).
Körperschaftsteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Fall einer unbescheinigten Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 5 Sätze 2 und 3 KStG im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge beim Gläubiger eine Haftungsinanspruchnahme des Schuldners der Kapitalerträge nach § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG zu erfolgen hat (Az. VIII R 14/18).
KöMoG | Fast ein Jahr nach Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts und mitten im ersten Jahr des Optionsmodells lohnt sich ein Blick auf die Vor- und Nachteile.
Abgabenordnung | Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob aufgrund der steuerlichen Folgerung, dass die Tätigkeit der Kl. als Versicherungsmaklerin umsatzsteuerfrei ist, die Körperschaftsteuerbescheide gemäß § 174 Abs. 4 AO zuungunsten der Kl. geändert werden können (Ansatz von Netto- statt Bruttoeinnahmen) oder ob die Umsatzsteuerfreiheit der betreffenden Leistungen lediglich die Rechtsfolge ist, die zu keiner Änderung der Körperschaftsteuerbescheide führt (Az. XI R 5/19).
Körperschaftsteuer | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Erträge des Vereins aufgrund von Leistungen im Rahmen der Zivildienstverwaltung, die aufgrund eines auch den Verein bindenden Vertrages mit dem früheren Bundesamt für Zivildienst erbracht werden, dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder dem Zweckbetrieb des Vereins zuzuordnen sind (Az. V R 46/19).
Umwandlungssteuer | Körperschaftsteuer | Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass es bei grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Aufwärtsverschmelzungen von Tochter-Kapitalgesellschaften auf ihre 100 %-ige inländische Mutter-Kapitalgesellschaft mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Fusionsrichtlinie vereinbar ist, dass nach nationalem deutschen Umwandlungssteuerrecht die tatsächlich angefallenen Kosten der Vermögensübergänge den steuerfrei zu stellenden Übernahmegewinn mindern und dass vom Übernahmegewinn 5 % als nichtabziehbare Betriebsausgaben dem Steuerbilanzgewinn der Mutter-Kapitalgesellschaft außerbilanziell wieder hinzuzurechnen sind (Az. 1 K 181/19).
Körperschaftsteuer | Das FG Schleswig-Holstein hatte zu entscheiden, ob die Verluste aus dem Betrieb eines Freibades durch die Klägerin, eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) einer Gemeinde, im Rahmen der Gewinnermittlung für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Versorgung“ Berücksichtigung finden können (Az. 1 K 115/17).
Körperschaftsteuer | Auf Anfrage des BVerfG hat die BRAK zu einem Vorlageverfahren Stellung genommen. Darin geht es um die Unternehmenssteuerreform 2008, nach welcher ein steuerlicher Abzug von Verlusten entfiel, wenn eine Unternehmensbeteiligung innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Erwerb weiterübertragen wurde.