Verfahrensrecht | Das BMF hat zur Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2023 Stellung genommen (Az. IV D 2 - S-0319 / 20 / 10002 :010).
Abgabenordnung | Das BMF hat einen Hinweis auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (Version 1.0) bekanntgemacht (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10007 :004).
Kassensicherungsverordnung | Das BMF-Schreiben behandelt die Frage der steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung von TSE und der einheitlichen digitalen Schnittstelle nach § 4 KassenSichV bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10006 :037).
Kassensicherungsverordnung | Das Schreiben legt die Vorgaben für die Anzeige des Widerrufs von Root-Zertifikaten an das BMF fest (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10005 :014).
Kassensicherungsverordnung | Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF Technische Richtlinien überarbeitet (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10012 :005).
KassenSichV | Das Schreiben legt die Vorgaben für die Übermittlung von Root- und Intermediate-Zertifikaten an das BMF fest (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10005 :011).
KassenSichV | Das BSI hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF die Technische Richtlinie BSI TR-03145-5 erstmalig erstellt (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10012 :004).
Kassensicherungsverordnung | Das BMF hat eine Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul, geschaffen (Az. IV A 4 - S-0319 / 20 / 10002 :009).
Technische Sicherheitseinrichtungen für elektronische Aufzeichnungssysteme | Das BMF veröffentlicht einen Hinweis auf eine Bekanntmachung des BSI zu dem Zertifikat BSI-K-TR-0491-2021 (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10006 :036).
Kassensicherungsverordnung | Die Bundesregierung hat die zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung vorgelegt. Es hätten sich im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung Klarstellungsbedarf sowie weitere redaktionelle Änderungen ergeben.
DSFinV-K | Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.3 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10007 :004).
KassenSichV | Das BMF teilt mit, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet hat (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10012 :003).
Kassensicherungsverordnung | Das BSI hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in einer Technischen Richtlinie die technischen Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen erstellt (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10012 :002).