KassenSichV | Das BMF hält eine zweite Verordnung (BT-Drs. 21/1925) zur Änderung der Kassensicherungsverordnung für nötig.
Gesetzgebung | Die technischen Vorgaben in der Kassensicherungsverordnung sollen klarer, ihre Anwendung einfacher werden. Doch die ein oder andere Hürde ist noch zu nehmen. Der DStV fordert vor allem, keine neuen Rechtsunsicherheiten zu schaffen, Kostenexplosionen zu vermeiden und mögliche zeitliche Engstellen im Blick zu behalten.
Gesetzgebung | Das BMF hat am 24.07.2025 den Referentenentwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung veröffentlicht.
KassenSichV | Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet (Az. IV D 2 - S 0316-a/00017/003/028).
Abgabenordnung | Das Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO steht ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten. Das BMF-Schreiben regelt auch die Mitteilungspflicht von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10011 :009).
Abgabenordnung | Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022 ist § 158 AO neu gefasst worden. Das BMF veröffentlicht die Neufassung des AEAO dazu (Az. IV D 2 - S-0333 / 23 / 10001 :001).
Abgabenordnung | Die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme betreffen auch Taxi- und Mietwagenunternehmen und die in diesen Unternehmen insbesondere eingesetzten Taxameter und Wegstreckenzähler. Mit diesem BMF-Schreiben sollen die wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen für diese Unternehmen zusammengefasst werden (Az. IV D 2 - S-0316-a / 21 / 10006 :008).
Kasse | Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.4 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet. Das hat das BMF bekannt gemacht (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10007 :004).
Kassensicherungsverordnung | Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF die Technische Richtlinie überarbeitet (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10012 :005).
Verfahrensrecht | Das BMF hat zur Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2023 Stellung genommen (Az. IV D 2 - S-0319 / 20 / 10002 :010).
Abgabenordnung | Das BMF hat einen Hinweis auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (Version 1.0) bekanntgemacht (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10007 :004).
Kassensicherungsverordnung | Das BMF-Schreiben behandelt die Frage der steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung von TSE und der einheitlichen digitalen Schnittstelle nach § 4 KassenSichV bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10006 :037).
Kassensicherungsverordnung | Das Schreiben legt die Vorgaben für die Anzeige des Widerrufs von Root-Zertifikaten an das BMF fest (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10005 :014).
Kassensicherungsverordnung | Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF Technische Richtlinien überarbeitet (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10012 :005).
KassenSichV | Das Schreiben legt die Vorgaben für die Übermittlung von Root- und Intermediate-Zertifikaten an das BMF fest (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10005 :011).
KassenSichV | Das BSI hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF die Technische Richtlinie BSI TR-03145-5 erstmalig erstellt (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10012 :004).
Kassensicherungsverordnung | Das BMF hat eine Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul, geschaffen (Az. IV A 4 - S-0319 / 20 / 10002 :009).
Technische Sicherheitseinrichtungen für elektronische Aufzeichnungssysteme | Das BMF veröffentlicht einen Hinweis auf eine Bekanntmachung des BSI zu dem Zertifikat BSI-K-TR-0491-2021 (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10006 :036).
Kassensicherungsverordnung | Die Bundesregierung hat die zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung vorgelegt. Es hätten sich im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung Klarstellungsbedarf sowie weitere redaktionelle Änderungen ergeben.
DSFinV-K | Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.3 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10007 :004).