Abgabenordnung | Das Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO steht ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten. Das BMF-Schreiben regelt auch die Mitteilungspflicht von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10011 :009).
Abgabenordnung | Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022 ist § 158 AO neu gefasst worden. Das BMF veröffentlicht die Neufassung des AEAO dazu (Az. IV D 2 - S-0333 / 23 / 10001 :001).
Abgabenordnung | Die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme betreffen auch Taxi- und Mietwagenunternehmen und die in diesen Unternehmen insbesondere eingesetzten Taxameter und Wegstreckenzähler. Mit diesem BMF-Schreiben sollen die wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen für diese Unternehmen zusammengefasst werden (Az. IV D 2 - S-0316-a / 21 / 10006 :008).
Kasse | Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.4 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet. Das hat das BMF bekannt gemacht (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10007 :004).
Kassensicherungsverordnung | Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF die Technische Richtlinie überarbeitet (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10012 :005).
Verfahrensrecht | Das BMF hat zur Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2023 Stellung genommen (Az. IV D 2 - S-0319 / 20 / 10002 :010).
Abgabenordnung | Das BMF hat einen Hinweis auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (Version 1.0) bekanntgemacht (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10007 :004).
Kassensicherungsverordnung | Das BMF-Schreiben behandelt die Frage der steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung von TSE und der einheitlichen digitalen Schnittstelle nach § 4 KassenSichV bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10006 :037).
Kassensicherungsverordnung | Das Schreiben legt die Vorgaben für die Anzeige des Widerrufs von Root-Zertifikaten an das BMF fest (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10005 :014).
Kassensicherungsverordnung | Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF Technische Richtlinien überarbeitet (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10012 :005).
KassenSichV | Das Schreiben legt die Vorgaben für die Übermittlung von Root- und Intermediate-Zertifikaten an das BMF fest (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10005 :011).
KassenSichV | Das BSI hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF die Technische Richtlinie BSI TR-03145-5 erstmalig erstellt (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10012 :004).
Kassensicherungsverordnung | Das BMF hat eine Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul, geschaffen (Az. IV A 4 - S-0319 / 20 / 10002 :009).
Technische Sicherheitseinrichtungen für elektronische Aufzeichnungssysteme | Das BMF veröffentlicht einen Hinweis auf eine Bekanntmachung des BSI zu dem Zertifikat BSI-K-TR-0491-2021 (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10006 :036).
Kassensicherungsverordnung | Die Bundesregierung hat die zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung vorgelegt. Es hätten sich im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung Klarstellungsbedarf sowie weitere redaktionelle Änderungen ergeben.
DSFinV-K | Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.3 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10007 :004).
KassenSichV | Das BMF teilt mit, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet hat (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10012 :003).
Kassensicherungsverordnung | Das BSI hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in einer Technischen Richtlinie die technischen Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen erstellt (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10012 :002).