Kassensicherungsverordnung - 17. Juni 2022

Änderung der Kassensicherungsverordnung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.06.2022

Die Bundesregierung hat die zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (20/2185) vorgelegt. Es hätten sich im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung Klarstellungsbedarf sowie weitere redaktionelle Änderungen ergeben. Nach Angaben der Regierung wird die INSIKA-Technik (technische Komponente der INtegrierten SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme) nicht nur in Taxis, sondern auch in Mietwagen eingesetzt. Damit bedürfe es einer entsprechenden Regelung auch für Mietwagen.

Nach der Kassensicherungsverordnung müsse ein Taxiunternehmer, der vor dem 1. Januar 2021 die INSIKA-Technik eingesetzt habe, dies bei einem Fahrzeugwechsel dem Finanzamt mitteilen. Dies sei sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung arbeitsaufwendig. Die Mitteilungspflicht soll daher entfallen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 300/2022