Energieversorgung | Der Bundesrat hat am 16.09.2022 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die mittelfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung in der aktuellen Gaskrise vorgibt. Die Verordnung kann daher wie geplant am 01.10.2022 in Kraft treten.
Energiewende | Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird neu aufgestellt. Die Änderungen werden am 27.07.2022 per sog. Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28.07.2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft.
Neubauförderung | Die Bundesregierung soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion den energieeffizienten Neubau stärker fördern und es den Ländern ermöglichen, beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro pro Kind einzuführen.
Neubauförderung | Seit 21.04.2022 können Anträge bei der KfW für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in dem Programm „Effizienzhaus (EH, Wohngebäude) / Effizienzgebäude (EG, Nichtwohngebäude) 40-Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH)“ gestellt werden.
Heizkostenverordnung | Nach den Vorschriften der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die mit der novellierten Heizkostenverordnung umgesetzt worden sind, sind Gebäudeeigentümer insbesondere zu der regelmäßigen Mitteilung von Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen an Nutzer verpflichtet. Darauf weist die Bundesregierung hin.
Energieeffizienz | Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.
EU-Recht | Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden veröffentlicht. Er ist Teil der „Fit für 55“-Vorschläge der EU-Kommission zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals, der Strategie für eine Renovierungswelle und des Europäischen Klimagesetzes.
Energieeffizienzkennzeichnung | Die Angaben A+++, A++ und A+ auf dem bekannten Energielabel gehören lt. BMU bald der Vergangenheit an. Ab dem 1. März 2021 gilt im ersten Schritt für einige Produkte eine neue Skala von A bis G.
EU-Recht | Die EU-Kommission hat ihre Strategie für eine „Renovierungswelle“ zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden in Europa veröffentlicht.