Energieeffizienz - 14. September 2022

Formulierungshilfe für Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen

BMWK, Pressemitteilung vom 14.09.2022

Habeck: „Weitere Stärkung der Vorsorge durch kurzfristige Erhöhung der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien und weitere Maßnahmen zur Senkung des Gasverbrauchs“

Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen. Ziel des Entwurfs für eine dritte Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien kurzfristig zu erhöhen und die Transportkapazitäten im Stromnetz zu steigern, um zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Winter 2022/2023 und im Winter 2023/2024 beizutragen. Ferner wird die Einspeisung von verflüssigtem Gas im Winter 2022/2023 weiter abgesichert.

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Energiemärkte verunsichert, genau darauf zielt Putin. Wir setzen dem aber konsequente Vorsorge entgegen und sichern die Energieversorgung. Wir haben früh begonnen, uns auf den Winter vorzubereiten, und das zeigt wichtige Erfolge. So sind wir seit Anfang September quasi unabhängig von den russischen Gaslieferungen über Nord Stream 1. Trotz des Lieferstopps sind die Speicher schon gut gefüllt und steigen weiter an – auf heute rund 88,5 %. Wir treiben Ausbau der Flüssiggasterminals voran. Mit den heute beschlossenen Maßnahmen steigern wir kurzfristig die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, um noch mehr Gas zu sparen. Wir ermöglichen zusätzliche Einspeisung von Windenergie und Photovoltaik, streichen Begrenzungen und geben zusätzliche Anreize für die Stromproduktion aus Biogas. Wir beschleunigen den Netzausbau, um die Netze kurzfristig höher auszulasten und so die Transportkapazität zu steigern. Außerdem senken wir die Hürden für den Brennstoffwechsel. Alle Maßnahmen dienen dazu, unseren Gasverbrauchweiter zu senken und die Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland zu festigen. Zudem stärken wir damit das Stromsystem.

Bundesminister Robert Habeck

Mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes werden zudem die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher erschlossen. Hinzu kommen Verfahrenserleichterungen, mit der die Nutzung von LNG-Anlagen verbessert wird, um eine möglichst große Gaseinspeisung an den Standorten Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Lubmin in diesem Winter abzusichern.

Quelle: BMWK