Begleitung durch Vertrauensperson bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen grundsätzlich zulässig
Sozialrecht | Grundsätzlich steht es dem zu Begutachtenden frei, zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Ein Ausschluss ist aber möglich, wenn er zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen, wirksamen Rechtspflege erforderlich ist. So das BSG (Az. B 9 SB 1/20 R).