Mitteilungsverordnung | Aufgrund der Sechsten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19. Dezember 2022 sowie der Aufnahme klarstellender Aussagen zur Behandlung von Darlehen ist lt. BMF eine aktualisierte Gesamtfassung des Anwendungsschreibens zur Mitteilungsverordnung in Form einer Neufassung erforderlich (Az. IV A 3 - S-0229 / 22 / 10002 :002 // IV D 1 - S-0229 / 22 / 10002 :002).
Mitteilungsverordnung | Das BMF teilt mit, dass in Anlage 1 des Schreibens IV A 3 - S-0229 / 21 / 10002 :009 vom 2. Juni 2022 nach den Ausführungen unter der Überschrift „Abgeordnete“ mit sofortiger Wirkung eine neue Regelung eingefügt wird (Az. IV A 3 - S-0229 / 22 / 10002 :001).