Mietpreisbremse | Der Bundesrat hat am 14.02.2025 beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beim Bundestag einzubringen.
Gesetzgebung | Mit zwei Gesetzentwürfen soll zum einen die sog. Mietpreisbremse verlängert werden, zum anderen schlägt die Regierung u. a. Änderungen bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete vor (BT-Drs. 20/14672, 20/14673).
Gesetzgebung | Im Bundesrat wurde am 20. Dezember 2024 eine Gesetzesinitiative von sechs Ländern vorgestellt, die das Ziel verfolgt, die sog. Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 zu verlängern.
Zivilrecht | Der BGH entschied, dass die Zweite Berliner Mietenbegrenzungsverordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn rechtmäßig ist und insbesondere auf einer verfassungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage - der Vorschrift des § 556d Abs. 2 BGB in der seit dem 1. April 2020 geltenden Fassung des Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vom 19. März 2020 - beruht (Az. VIII ZR 16/23).
Gesetzgebung | Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Der vom BMJ vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können. Zudem sind zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden.
Mietpreisbremse | Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sog. Mietpreisbremse. In ihrer dem Gesetzentwurf beigefügten Stellungnahme geht die Bundesregierung nicht konkret auf die Regelungsvorschläge ein. Sie verweist auf eigene mietpolitische Vorhaben und einem Forschungsvorhaben zum möblierten Mietwohnungsmarkt.
Zivilrecht | Der BGH hat über die Frage entschieden, ob und gegebenenfalls ab welchem Zeitpunkt der Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Vermieter nach den Vorschriften zur sog. Mietpreisbremse verjährt (Az. VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22).
Mietpreisbremse | Der Bundesrat will eine Ergänzung der Mietpreisbremse erreichen und den Mieterschutz bei Kurzzeitvermietung von Wohnraum stärken. In der Plenarsitzung am 16. Juni 2023 hat er beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Mietpreisbremse | Zum Ende des Jahres 2020 hat das Landeskabinett Niedersachsens die Neufassung der sog. Mietpreisbremse beschlossen. Sie ist Teil einer Mieterschutzverordnung und wird Anfang Januar 2021 in Kraft treten.