Mietpreisbremse - 30. Dezember 2020

Niedersachsens Landesregierung hat neue „Mietpreisbremse“ beschlossen

Landesregierung Niedersachsen, Pressemitteilung vom 29.12.2020

Zum Ende des Jahres 2020 hat das Landeskabinett Niedersachsens die Neufassung der sog. Mietpreisbremse beschlossen. Sie ist Teil einer Mieterschutzverordnung und wird Anfang Januar 2021 in Kraft treten. „Wir schaffen jetzt klare Verhältnisse“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies. „Die Mietpreisbremse ist ein wichtiger Baustein, um über die Maße steigende Mietpreise vor allem in Ballungsräumen und auf den Inseln zu begegnen. Denn dort gibt es nach wie vor angespannte Wohnungsmärkte.“

Die Neufassung der Verordnung war nötig geworden, weil durch Einzelfallentscheidungen von Gerichten Unsicherheiten über die Gültigkeit der bereits 2016 eingeführten Mietpreisbremse entstanden waren. Darum hatte die Landesregierung zu Beginn des Jahres bei der NBank ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten hat die Lage auf den Wohnungsmärkten analysiert und Vorschläge gemacht, in welchen Kommunen die Mietpreisbremse gelten soll. Auf der Basis des Gutachtens wurde ein Entwurf für eine neue Mieterschutzverordnung erarbeitet. Im anschließenden Anhörungsverfahren konnten die Kommunen Stellung zu diesem nehmen. Vier Kommunen (Gifhorn, Buchholz, Buxtehude und Wolfsburg) haben zusätzliche Daten vorgelegt. „Wir haben die eingegangene Hinweise der Gemeinden allesamt aufgenommen und die Lage auf den Wohnungsmärkten noch einmal auf dieser Grundlage überprüft.“, so Lies.

Die Überprüfung hat dazu geführt, dass in den Städten Buchholz in der Nordheide, Buxtehude und Wolfsburg entgegen der ersten Betrachtung und in Übereinstimmung mit den Wünschen der Kommunen die Mietpreisbremse beibehalten wird. Umgekehrt im Falle der Stadt Gifhorn: Anders als ursprünglich geplant, ist Gifhorn in der neuen Verordnung nicht aufgeführt. Minister Lies weiter: „Der Beteiligungsprozess hat sich als sehr wertvoll erwiesen. Ich danke den Gemeinden, dass sie sich so intensiv und konstruktiv eingebracht haben.“

Nach dem Beschluss der Landesregierung gilt die Mieterschutzverordnung mit Mietpreisbremse weiterhin auch in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Lüneburg, Langenhagen und auf den Ostfriesischen Inseln. Neu hinzugekommen ist Laatzen. Nicht mehr dabei sind Leer und Vechta. Dort hat es in den letzten Jahren erheblichen Neubau gegeben, so dass nicht nur die Mietentwicklung unterdurchschnittlich ist, sondern auch der künftige Bedarf voraussichtlich gedeckt werden kann. Bauminister Lies: „Überall in Niedersachsen gibt es große Anstrengungen, den Wohnungsbau zu beleben. In den letzten fünf Jahren wurden rund 170.000 Wohnungen neu genehmigt. Das ist Rekord in diesem Jahrhundert. Gerade der Neubau trägt wesentlich dazu bei, die Wohnungsmärkte zu entspannen. Auf diesem Weg müssen wir weitergehen.“

Quelle: Landesregierung Niedersachsen