Finanzgerichtsordnung | Ein von einem Rechtsanwalt lediglich per Telefax und nicht in der vorgeschriebenen elektronischen Form eingereichter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist unzulässig. So entschied das FG Münster (Az. 8 V 2/22).
Finanzgerichtsordnung | Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einordnung eines Unternehmens als Betrieb der Fleischwirtschaft und diesbezüglichen eventuellen Prüfungsmaßnahmen der Zollverwaltung ist der Finanzrechtsweg eröffnet. So entschied der BFH (Az. VII B 85/21).
Finanzgerichtsordnung | Digitalisierung | Im FG Münster wurde das in § 52b Abs. 6 FGO gesetzlich geregelte sog. ersetzende Scannen zum 01.01.2022 eingeführt. Außerdem besteht ab dem 01.01.2022 für Rechtsanwälte die Pflicht zur aktiven Nutzung ihres beA (§ 52d Satz 1 FGO).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH hat entschieden, dass über die Art und Weise der Akteneinsicht der Senat und nicht der Vorsitzende Richter des FG zu entscheiden hat (Az. VIII B 123/20).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH hat entschieden, dass die Übersendung von Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten zum Zwecke der dortigen Einsichtnahme auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleibt (Az. V B 29/20).
Finanzgerichtsordnung | Das FG Düsseldorf hatte über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Klagefrist zu entscheiden (Az. 8 K 1416/20 G).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Besteuerung von Einnahmen aus einer 20 %-igen stillen Beteiligung an einer GmbH aufgrund des Vorliegens eines Näheverhältnisses i. S. von § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG mit der tariflichen Einkommensteuer zu erfolgen hat, wenn der stille Beteiligte der Sohn des alleinigen Gesellschafter-/Geschäftsführers der GmbH und zugleich leitender Angestellter (Prokurist) ist (Az. VIII R 46/18).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, unter welchen Umständen der Erlass einer Kindergeldrückforderung ermessensgerecht ist und inwieweit dabei jeweils die Mitwirkung des Kindergeldberechtigten im Kindergeld- und Erlassverfahren sowie die Anrechnung des Kindergeldes auf Sozialleistungen maßgebend sind (Az. III R 5/19).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH entschied zum Rückforderungsanspruch auf Kindergeld im Haftungswege der Familienkasse gegen die Erben des Kindergeldberechtigten mit Wohnsitz in unterschiedlichen Finanzgerichtsbezirken (Az. VII S 3/21).
Finanzgerichtsordnung | Hat das Finanzgericht das persönliche Erscheinen zu einem Erörterungstermin angeordnet, zu dem der Kläger schuldhaft nicht erscheint, kann gegen ihn auch bei einem Streitwert von 200 Euro ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro festgesetzt werden. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 1 K 1891/20).
Finanzgerichtsordnung | Auch nach der Neufassung des § 78 Abs. 3 Satz 1 FGO ist im Einzelfall eine Übersendung der Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten nicht ausgeschlossen. Die Möglichkeit der Akteneinsicht auch zu Pandemiezeiten ist durch Übersendung der Akten in die Kanzleiräume zu realisieren. So das FG Hamburg (Az. 4 K 136/20).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Anspruch auf Akteneinsicht in Kindergeldsachen anderen Grundsätzen als im gewöhnlichen Steuerverfahren unterliegt und ob sich eine andere Beurteilung auch daraus ergibt, dass die Kindergeldakte bei der Familienkasse elektronisch geführt wird (Az. III R 59/19).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob ein Altersentlastungsbetrag, der bei den Besteuerungsgrundlagen im Einkommensteuerbescheid angesetzt wurde, auch verlusterhöhend im Rahmen des gesondert festzustellenden Verlustvortrags zu berücksichtigen ist (Az. IX R 3/19).