Finanzgerichtsordnung | Eine vom Arbeitgeber nicht ausgezahlte Energiepreispauschale ist vom Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für 2022 durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. So entschied der BFH (Az. VI S 24/23).
Finanzgerichtsordnung | Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass die Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice Magdeburg durch Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit (Nr.12/2022 vom 27.01.2022) nicht wirksam begründet worden ist (Az. 16 K 16111/23).
Finanzgerichtsordnung | Ein Schenkungsteuerbescheid ist nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer entnommen werden kann. So der BFH (Az. II R 22/20).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH hat sich mit Fragen zu prozessualen Folgen des Wechsels der Veranlagungsart während des Klageverfahrens befasst (Az. I R 38/20).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH hatte zu entscheiden, ob es für das Bestehen der Übermittlungspflicht nach § 52d FGO auf die Gesellschaftsform oder auf den Status des Unterzeichners als Rechtsanwalt oder Steuerberater ankommt (Az. XI R 39/22).
Finanzgerichtsordnung | Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Art und Weise der Videoübertragung einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht richtet (Az. 1 BvR 1615/23).
Finanzgerichtsordnung | Die Erben eines durch Tod ausscheidenden Gesellschafters sind notwendig beizuladen, wenn der Gesellschafter erst während des Revisionsverfahrens verstirbt und hierdurch eine Klagebefugnis gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO begründet wird. So der BFH (Az.
Finanzgerichtsordnung | Die Nichtigkeitsklage ist nicht statthaft, wenn mit ihr lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den EuGH geltend gemacht wird. Dadurch wird der Weg zum Bundesverfassungsgericht vereinfacht. So entschied der BFH (Az. IX K 1/21).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH hat den Antrag des Antragstellers auf Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer 2015 bis 2021 insgesamt abgelehnt (Az. V B 49/22).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH konnte trotz des Ausbleibens der Klägerin in einem Streitfall zur Erbschaftsteuer mündlich verhandeln. Der Antrag auf Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung wurde abgelehnt (Az. II R 4/21).
Finanzgerichtsordnung | Eine durch einen Steuerberater nach dem 01.01.2023 per Fax erhobene Klage ist auch dann unzulässig, wenn der Registrierungsbrief für das beSt dem Steuerberater im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht zugegangen war. So entschied das FG Düsseldorf (Az. 14 K 125/23 E).
Finanzgerichtsordnung | Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sog. Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der ‑ dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen ‑ zivilrechtlichen Werklohnforderungen. Das bestätigte der BFH (Az. V B 23/22).
Finanzgerichtsordnung | Die von einem gem. § 52d Satz 2 FGO zur Nutzung des beSt verpflichteten Steuerberater im Jahr 2023 nicht in elektronischer Form, sondern per Telefax eingereichte Klage ist unwirksam und durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen. So entschied das FG Hamburg (Az. 2 K 6/23).
Finanzgerichtsordnung | Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. So entschied das FG Münster (Az. 11 K 1588/23 Kg (PKH)).
Abgabenordnung | Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Aufrechnung der an das Finanzamt abgetretenen Umsatzsteuernachforderungsansprüche mit Erstattungsansprüchen bzgl. Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag rechtsfehlerhaft war (Az. XI R 45/20).
Digitalisierung | Der BFH hat festgestellt, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt ist, wenn während überwiegender Teile der mündlichen Verhandlung nur der Vorsitzende Richter des Senats zu sehen ist (Az. V B 13/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Finanzgerichtsordnung | Bei einer sog. Videokonferenz muss lt. BFH für die Beteiligten während der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung nach § 91a Abs. 1 FGO ‑ ähnlich wie bei einer körperlichen Anwesenheit im Verhandlungssaal ‑ feststellbar sein, ob die beteiligten Richter in der Lage sind, der Verhandlung in ihren wesentlichen Abschnitten zu folgen (Az. V B 13/22).
Insolvenzordnung | Überlässt der Insolvenzverwalter dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende Einkommensteuer eine "in anderer Weise" durch die Verwertung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit. So entschied der BFH (Az. X R 9/20).
Körperschaftsteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob die streitbefangenen Verlustfeststellungsbescheide wegen möglicher Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG von der Vollziehung auszusetzen sind (Az. I B 74/22).
Finanzgerichtsordnung | Das FG Niedersachsen entschied, dass eine am 9. Februar 2023 von der Steuerberaterin der Kläger per Telefax übermittelte Klage formwirksam erhoben worden ist, obwohl die Steuerberaterin ihren „Registrierungsbrief" mit den Zugangsdaten für das sog. besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) bereits am 5. Januar 2023 erhalten hatte (Az. 9 K 10/23).