Finanzgerichtsordnung | Der BFH hat zur steuerlichen Behandlung des Carried Interest bei einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft (Private Equity Fonds) Stellung genommen (Az. VIII R 3/21).
Finanzgerichtsordnung | Wird der Auftrag, Klage zu erheben, in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten nicht bearbeitet und deshalb die Klagefrist versäumt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht. Dies entschied das FG Münster (Az. 5 K 150/24 U).
Einkommensteuer | Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i. d. F. des JStG 2020 nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. So entschied der BFH (Az. VIII B 113/23).
Finanzgerichtsordnung | Bei einer Konkurrentenklage gegen die Steuersatzermäßigung der Umsätze eines gemeinnützigen Steuerpflichtigen sind Akten nach § 86 Abs. 1 FGO nur insoweit vorzulegen, als § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG eine drittschützende Wirkung zukommt. So entschied der BFH (Az. V S 15/22).
DSGVO | Der BFH hat erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden (Az. IX R 35/21).
Finanzgerichtsordnung | Der „Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums“ i. S. d. § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG ist taggenau zu ermitteln, sodass eine Kindergeldberechtigung für alle vier Monate, die in den dreimonatigen Zeitraum des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 FreizügigkeitsRL fallen, besteht. So entschied das FG Münster (Az. 8 K 2918/22 Kg).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH entschied, dass für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte vor dem 01.08.2022 keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gem. § 52d Satz 1 oder 2 FGO bestand, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter i. S. d. § 62 Abs. 2 Satz 3 FGO handelte (Az. VII R 34/22).
Finanzgerichtsordnung | Das FG Niedersachsen hat sich mit der Frage befasst, ob ein Steuerberater nach Einführung des besonderen Steuerberaterpostfaches (beSt) wirksam Klage durch Einwurf der Klageschrift in den Briefkasten des Finanzamtes erheben konnte (Az. 13 K 114/23 und 13 K 115/23).
Einkommensteuer | Das FG Münster entschied, dass die Familienkasse Zentraler Kindergeld Service in Magdeburg (ZKGS) für die Fallgruppe „Kind mit Behinderung“ zuständig ist. Der dies regelnde Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit 129/2022 vom 03.11.2022 sei hinreichend bestimmt und damit wirksam (Az. 8 K 1319/21 Kg).
Finanzgerichtsordnung | Wenn ein Verfahrensbeteiligter oder Prozessbevollmächtigter sich auf der Anreise zum Gerichtstermin solchen Verzögerungen ausgesetzt sieht, gegen die auch die vernünftigerweise zu beachtende Sorgfalt keine Vorsorge gebietet, ist das Gericht auf eine telefonische Benachrichtigung hin, dass man sich verspäten werde, regelmäßig verpflichtet, mit der Eröffnung des Termins zu warten. Unterläuft der Geschäftsstelle des Gerichts bei der Weiterleitung einer telefonischen Benachrichtigung über eine solche Verzögerung ein Fehler, ist dieser dem Gericht zuzurechnen. So der BFH (Az. X B 68/23, X B 69/23).
Finanzgerichtsordnung | Ein Zwischenurteil darf nur ergehen, wenn sich die Tatsachen, welche die Sachdienlichkeit i. S. d. § 99 Abs. 2 FGO begründen, aus den Feststellungen des Finanzgerichts ergeben. So der BFH (Az. V R 30/21).
Finanzgerichtsordnung | Eine vom Arbeitgeber nicht ausgezahlte Energiepreispauschale ist vom Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für 2022 durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. So entschied der BFH (Az. VI S 24/23).
Finanzgerichtsordnung | Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass die Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice Magdeburg durch Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit (Nr.12/2022 vom 27.01.2022) nicht wirksam begründet worden ist (Az. 16 K 16111/23).
Finanzgerichtsordnung | Ein Schenkungsteuerbescheid ist nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer entnommen werden kann. So der BFH (Az. II R 22/20).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH hat sich mit Fragen zu prozessualen Folgen des Wechsels der Veranlagungsart während des Klageverfahrens befasst (Az. I R 38/20).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH hatte zu entscheiden, ob es für das Bestehen der Übermittlungspflicht nach § 52d FGO auf die Gesellschaftsform oder auf den Status des Unterzeichners als Rechtsanwalt oder Steuerberater ankommt (Az. XI R 39/22).
Finanzgerichtsordnung | Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Art und Weise der Videoübertragung einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht richtet (Az. 1 BvR 1615/23).
Finanzgerichtsordnung | Die Erben eines durch Tod ausscheidenden Gesellschafters sind notwendig beizuladen, wenn der Gesellschafter erst während des Revisionsverfahrens verstirbt und hierdurch eine Klagebefugnis gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO begründet wird. So der BFH (Az.
Finanzgerichtsordnung | Die Nichtigkeitsklage ist nicht statthaft, wenn mit ihr lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den EuGH geltend gemacht wird. Dadurch wird der Weg zum Bundesverfassungsgericht vereinfacht. So entschied der BFH (Az. IX K 1/21).
Finanzgerichtsordnung | Der BFH hat den Antrag des Antragstellers auf Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer 2015 bis 2021 insgesamt abgelehnt (Az. V B 49/22).