Zweites Familienentlastungsgesetz | Der Bundesrat hat dem vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossenen Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt.
Familienentlastungsgesetz | Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat das zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen und dabei den steuerlichen Grundfreibetrag für 2021 im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf nochmals angehoben. Außerdem steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat.
Zweites Familienentlastungsgesetz | Die Bundesregierung nimmt die Stärkung der Familien weiter ins Visier. Mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz soll u. a. das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag weiter angehoben werden. Aus Sicht des DStV geht aber noch mehr. Er wirbt daher für weitere Verbesserungen.
Einkommensteuer | Die Bundesregierung lehnt die Anhebung des seit 1980 nicht mehr veränderten Höchstbetrags der steuerlichen Begünstigung von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der auswärtigen Unterbringung eines volljährigen Kindes stehen, ab. Dies macht die Bundesregierung in einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/21988) deutlich.
Einkommensteuer | Mehrere Sachverständige haben bei einer Anhörung im Bundestag die von der Bundesregierung geplante steuerliche Entlastung von Familien als zu niedrig bezeichnet. Gefordert wurde u. a. eine bessere steuerliche Berücksichtigung der Kosten für ein Homeoffice.