Verwaltungsrecht | Die erfolgten (Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sind rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben. Das Land NRW hat sich bei der Rückforderung nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. So das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 1986/22).
Corona-Neustarthilfen | Das BMWK weist aktuell darauf hin, dass die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten am 31.03.2023 endet. Wenn die Neustarthilfe etwa über Steuerberater als prüfende Dritte beantragt wurde, müssen diese auch die entsprechende Endabrechnung einreichen. Darauf weist der DStV hin.
Corona-Maßnahmen und ihre Folgen | Immer mehr Mandanten wird Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug vorgeworfen wird; aufgrund der Corona- Soforthilfen, Stundungen oder Kurzarbeitergeld.
Corona-Soforthilfen | Von den ausgezahlten Corona-Soforthilfen in Höhe von 13,53 Milliarden Euro wurden lt. Bundesregierung mit Stand 30. Juni 2021 901,25 Millionen Euro freiwillig zurückgezahlt.