Außensteuergesetz | Das BMF erläutert die Voraussetzungen für die sinngemäße Anwendung des § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) für Fälle, die den BFH-Urteilen vom 22. Mai 2019 - I R 11/19 - und vom 18. Dezember 2019 - I R 59/17 - gleichgelagert sind (Az. IV B 5 - S-1351 / 19 / 10002 :001).
Außensteuergesetz | Der BFH hatte u. a. zu klären, ob Art. 9 Abs. 1 DBA-Türkei keine Sperrwirkung für die Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG entfaltet, da die Regelung als nur auf den inländischen Sachverhalt bezogene spezielle Missbrauchsvorschrift zu qualifizieren ist (Az. I-R-19/17).
Außensteuergesetz | Ein Einkommensteuerbescheid, mit dem ein fiktiver Veräußerungsgewinn von Kapitalgesellschaftsanteilen aufgrund eines Wegzugs ins EU-Ausland festgesetzt wurde, wird aufgehoben, wenn die Anteile später zu einem niedrigeren Wert verkauft werden und die Wertminderung im Zuzugsstaat „nicht berücksichtigt“ wird. Diese Regelung greift lt. FG Münster nicht ein, wenn im Zuzugsstaat keine Steuererklärung abgegeben wird (Az. 5 K 3356/17).
Abgabenordnung | Das BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2020 tritt an die Stelle des BMF-Schreibens IV A 3 - S-0336 / 07 / 10010 - 2 - vom 15. Februar 2017 (Az. IV A 3 - S-0336 / 19 / 10006 :001).
Außensteuergesetz | Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 Abs. 1 AStG erfüllt, kommt der in § 7 Abs. 6 AStG enthaltenen Regelung über die Hinzurechnung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter keine selbständige Bedeutung mehr zu. So entschied der BFH (Az. I R 59/17).