Außensteuergesetz | Das BMF lässt derzeit Vorschriften evaluieren, welche die grenzüberschreitende Abgrenzung von Gewinnen zwischen Betriebsstätten und Unternehmen regeln. Die Umfrage läuft noch bis Ende Februar 2023. Die BRAK weist darauf hin, dass dabei v. a. die Erfahrungen und Einschätzungen von Anwältinnen und Anwälten gefragt sind.
Gesetzgebung | Das BMF hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 AStG in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung - FVerlV) veröffentlicht.
Außensteuergesetz | Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk eine Sperrwirkung gegenüber der Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG i. d. F. des StVergAbG bei Teilwertabschreibung eines unbesicherten Darlehens einer inländischen Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft entfaltet (Az. I R 15/21).
Außensteuergesetz | Die Vorschrift zur „Wegzugsbesteuerung“ bei unentgeltlichen Anteilsübertragungen auf im Ausland ansässige Steuerpflichtige ist lt. BFH nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste (Az. I R 30/19).
Einkommensteuer | Der BFH hat zur Frage über die Höhe der Anschaffungskosten bei einer Veräußerung von sämtlichen Anteilen an einer niederländischen Kapitalgesellschaft nach Zuzug aus den Niederlanden Stellung genommen (Az. IX R 13/20).
Außensteuergesetz | Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den "Bedingungen" i. S. des § 1 Abs. 1 AStG, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Fremdunüblichkeit der Geschäftsbeziehung führen kann. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk. So entschied der BFH (Az. I R 32/17).
Außensteuergesetz | Das BMF hat die Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der DBA bekannt gegeben (Az. IV B 5 - S-1341 / 19 / 10017 :001).
Außensteuergesetz | Die Zurechnungsbesteuerung nach § 15 Abs. 1 AStG betreffend ausländische Familienstiftungen setzt auch nach der Einfügung des § 15 Abs. 6 AStG mit dem Jahressteuergesetz 2009 voraus, dass die Familienstiftung eigene Einkünfte erzielt. Die wirtschaftliche Zuordnung streitbefangener Vermögenswerte und Einkünfte nach § 39 AO ist für eine Anwendung des § 15 AStG weiterhin vorrangig zu prüfen. So das FG Hamburg (Az. 6 K 307/19).
Außensteuergesetz | Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde einer Kapitalgesellschaft stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des BFH richtete, mit dem dieser eine auf § 1 Abs. 1 AStG gestützte Einkünftekorrektur der Teilwertabschreibung eines ausgefallenen unbesicherten Konzerndarlehens für rechtmäßig erklärt hatte (Az. 2 BvR 1161/19).
Außensteuergesetz | Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen aus der Vermietung eines in der Schweiz belegenen Grundstücks sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, wenn das Grundstück einer Betriebsstätte "dient", die ihre Gewinne aus einer der in Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a Halbsatz 1 DBA-Schweiz 1971/2002 beschriebenen Tätigkeiten erzielt. Das entschied der BFH (Az. I R 12/19).
Außensteuergesetz | Das BMF erläutert die Voraussetzungen für die sinngemäße Anwendung des § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) für Fälle, die den BFH-Urteilen vom 22. Mai 2019 - I R 11/19 - und vom 18. Dezember 2019 - I R 59/17 - gleichgelagert sind (Az. IV B 5 - S-1351 / 19 / 10002 :001).
Außensteuergesetz | Der BFH hatte u. a. zu klären, ob Art. 9 Abs. 1 DBA-Türkei keine Sperrwirkung für die Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG entfaltet, da die Regelung als nur auf den inländischen Sachverhalt bezogene spezielle Missbrauchsvorschrift zu qualifizieren ist (Az. I-R-19/17).
Außensteuergesetz | Ein Einkommensteuerbescheid, mit dem ein fiktiver Veräußerungsgewinn von Kapitalgesellschaftsanteilen aufgrund eines Wegzugs ins EU-Ausland festgesetzt wurde, wird aufgehoben, wenn die Anteile später zu einem niedrigeren Wert verkauft werden und die Wertminderung im Zuzugsstaat „nicht berücksichtigt“ wird. Diese Regelung greift lt. FG Münster nicht ein, wenn im Zuzugsstaat keine Steuererklärung abgegeben wird (Az. 5 K 3356/17).
Abgabenordnung | Das BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2020 tritt an die Stelle des BMF-Schreibens IV A 3 - S-0336 / 07 / 10010 - 2 - vom 15. Februar 2017 (Az. IV A 3 - S-0336 / 19 / 10006 :001).
Außensteuergesetz | Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 Abs. 1 AStG erfüllt, kommt der in § 7 Abs. 6 AStG enthaltenen Regelung über die Hinzurechnung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter keine selbständige Bedeutung mehr zu. So entschied der BFH (Az. I R 59/17).