Wohnungseigentumsrecht | Der BGH entschied, dass während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht deshalb nichtig sind, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten. Die Frage, ob sich allein daraus ein Beschlussanfechtungsgrund ergibt, ist offengeblieben (Az. V ZR 80/23).
CO2KostAufG | Mit neuen Vorschriften will der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen Mieter und Vermieter bei der Aufteilung der CO2-Kosten erreichen.