VRUG | Die Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie wird die deutsche Prozesslandschaft eher um ein weiteres Element ergänzen, als sie zu entlasten.
Zivilprozessrecht | Verbände sollen künftige für Verbraucher mit einer Abhilfeklage direkt Ansprüche gegenüber Unternehmen geltend machen können. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dazu die Einführung einer neuen zivilrechtlichen Klageart vor (BT-Drs- 20/6520).