Ordnungswidrigkeit | Auch wer „gratis“ Rikscha-Fahrten im Englischen Garten anbietet, handelt gewerblich und benötigt eine Genehmigung. Das AG München verurteilte einen Rikscha-Fahrer wegen Verstoßes gegen die städtische Verordnung über die staatliche Parkanlage Englischer Garten (Az. 1111 OWi 238 Js 219698/23).
Vorverlagerte Strafermittlungen | Verwaltungsrechtliche Spezialgesetze enthalten oft ausufernde Prüfungskompetenzen von Aufsichtsbehörden, die zu einem Widerstreit führen.
Fahrverbot | Das AG Frankfurt entschied, dass ein Fahrverbot auch dann festzusetzen ist, wenn gegen den Betroffenen bereits ein Fahrverbot wegen einer ähnlich gelagerten, kurz zuvor begangenen Ordnungswidrigkeit vollstreckt wurde (Az. 971 OWi 916 Js 59363/23).