EU-Recht | Die EU-Kommission hat ein Paket zur Vereinfachung von EU-Vorschriften und einem besseren Zugang zu Finanzinstrumenten vorgelegt: Das EU-Lieferkettengesetz soll später gelten und deutlich weniger Unternehmen sollen Bericht über ihre Nachhaltigkeit erstatten müssen.
EU-Lieferkettengesetz | Das EU-Lieferkettengesetz kommt. Der Rat der EU hat am 24.05.2024 die Richtlinie zur Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht von Unternehmen formell angenommen. Dies ist der letzte Schritt im Entscheidungsverfahren.
EU-Recht | Das EU-Parlament hat neuen Regeln zugestimmt, die es der EU ermöglichen, den Verkauf, die Einfuhr und die Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Waren zu verbieten.
Hörbar Steuern - Der DATEV-Podcast | Seit Januar 2023 gilt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - und fordert nicht nur direkt betroffenen Unternehmen einiges ab. Wir reden drüber in der ersten Podcast-Folge im neuen Jahr.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt.
EU-Recht | Der Rat der EU hat seine Position in Form einer allgemeinen Ausrichtung zum EU-Lieferkettengesetz festgelegt. Das EU-Parlament wird voraussichtlich im Mai 2023 seine Position im Plenum abstimmen.