Insolvenzordnung | Überlässt der Insolvenzverwalter dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende Einkommensteuer eine "in anderer Weise" durch die Verwertung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit. So entschied der BFH (Az. X R 9/20).
Insolvenzordnung | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 55 Abs. 4 InsO a. F. auf die Energiesteuer anwendbar ist und ob davon insbesondere auch "Altgeschäfte" umfasst sind, welche in Erfüllung von Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen bestehen, welche bereits vor Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden waren (Az. VII R 49/20).
Zivilrecht | Der BGH hat entschieden, dass ein Wohnungsrecht, das am eigenen Grundstück besteht, stets pfändbar ist und bei Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers von dem Insolvenzverwalter gelöscht werden kann (Az. V ZB 64/21).
Abgabenordnung | Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob das FA nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen einen Erstattungsanspruch der Insolvenzmasse mit anderen Steueransprüchen aufrechnen durfte (Az. XI R 44/20).
Insolvenzordnung | Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob eine im Jahre 2011 erteilte Restschuldbefreiung auch dann in das Jahr der Betriebsaufgabe (2005) zurückwirkt, wenn diese erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt (Az. X R 28/19).
Insolvenzordnung | Besteht für einen Vergütungsanspruch, den das FA für einen Besteuerungszeitraum nach Insolvenzeröffnung erstmals festsetzt, aufgrund der Rechtswidrigkeit dieser Steuerfestsetzung kein materieller Rechtsgrund, wird das FA diesen Vergütungsanspruch erst mit der Festsetzung und damit erst nach der Insolvenzeröffnung zur Masse schuldig. So der BFH (Az. XI R 46/20).
Abgabenordnung | Der BFH hatte die Frage zu klären, ob aufgrund der Anfechtung des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Organgesellschaft ein Anspruch des FA gegen den Organträger besteht, auf dem Zivilrechtsweg zu entscheiden ist, oder kann das FA die Entscheidung im Rahmen eines Abrechnungsbescheids gegenüber dem Organträger treffen (Az. VII R 15/19).
Insolvenzordnung | Durch eine Änderung in der Insolvenzordnung will der Bundesrat aus Gründen der Rechtssicherheit sicherstellen, dass grundsätzlich der vollständige Gerichtsbeschluss über die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters bekannt gemacht werden. Dazu hat die Bundesregierung Stellung genommen.
Insolvenzordnung | Dieses BMF-Schreiben findet Anwendung auf alle Insolvenzverfahren, deren Eröffnung ab dem 01.01.2021 beantragt wurde (Az. IV A 3 - S-0550 / 21 / 10001 :001).
Berufsrecht | Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf (Az. 5 U 91/20) stellt die Vergütungsforderung eines noch von der Insolvenzschuldnerin bestellten Abschlussprüfers eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. InsO dar, wenn die Prüfung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet worden ist. Dies gilt auch für die Vergütung von Leistungen, die der Abschlussprüfer vor Verfahrenseröffnung erbracht hat. Darüber berichtet die WPK.
Umsatzsteuer | Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, geändert (Az. III C 2 - S-7105 / 20 / 10001 :001).
Insolvenzordnung | Bei der nach § 46 Satz 2 i. V. m. § 45 Satz 1 InsO vorzunehmenden Schätzung des Vorteils, der durch die Vorfälligkeit der auf den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 9 Abs. 2 BetrAVG, den Pensionssicherungsverein, übergegangenen Betriebsrentenansprüche aufgrund der Kapitalisierung der Ansprüche entsteht, ist lt. BAG der gesetzliche Zinssatz nach § 41 Abs. 2 InsO anzuwenden (Az. 3 AZR 317/20).
Insolvenzordnung | Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, wie bei der Insolvenz eines Ehegatten im Fall der Zusammenveranlagung die Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners auf dessen insolvenzrechtliche Vermögensbereiche aufzuteilen ist, ob die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit des Insolvenzschuldners der Insolvenzmasse oder dem insolvenzfreien Vermögen zuzuordnen sind und ob eine Änderung des an den Insolvenzverwalter bekanntgegebenen Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 3 AO möglich war (Az. VIII R 19/18).
Insolvenzordnung | Das BMF-Schreiben regelt die Kriterien für die Entscheidung der Finanzverwaltung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Es ersetzt das Schreiben vom 11. Januar 2002 (Az. IV A 3 - S-0550 / 20 / 10008 :001).
Insolvenzordnung | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Versteigerung eines Betriebsgrundstücks auf Betreiben der finanzierenden Bank im Insolvenzverfahren eine Betriebsveräußerung darstellt, die für die Insolvenzmasse als sonstige Masseverbindlichkeit i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO eine Einkommensteuerpflicht auslöst (Az. X R 13/19).
Umsatzsteuer | Der BFH entschied, dass § 55 Abs. 4 InsO nur auf Masseverbindlichkeiten, nicht aber auch auf Vergütungsansprüche zugunsten der Masse anzuwenden ist (Az. V R 26/19).
Umsatzsteuer | Die Eintragung eines Umsatzsteueranspruchs zur Insolvenztabelle bewirkt auch unter Berücksichtigung von § 41 Abs. 1 InsO keine Fälligkeit zu Lasten des Zessionars bei der Haftung nach § 13c UStG. Dies entschied der BFH (Az. V R 44/19).