Corona-Regeln für Hartz-IV nicht grenzenlos
Sozialrecht | Mit dem Sozialschutzpaket hat der Gesetzgeber die Weiterbewilligung von Hartz-IV-Leistungen in Corona-Zeiten vereinfacht, indem er eine abermalige Anspruchsprüfung bis zum Jahresende ausgesetzt hat. Dass diese neue Sonderregelung jedoch nicht grenzenlos gilt, hat das LSG Niedersachsen-Bremen nun erstmalig aufgezeigt (Az. L 11 AS 415/20 B ER).