Arbeitsrecht | Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Diese Verpflichtung kann er grundsätzlich auch dadurch erfüllen, dass er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt. Das hat das BAG entschieden (Az. 9 AZR 48/24).
Gewerbeordnung | Der Wirtschaftsausschuss im Bundestag hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze in geänderter Fassung angenommen.