Fachkräfteeinwanderungsgesetz | Ausländische Fachkräfte werden künftig leichter nach Deutschland kommen können. Dies sieht ein Gesetzesbeschluss des Bundestages vor, den der Bundesrat am 07.07.2023 durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt hat.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz | Der Deutsche Bundestag hat am 23.06.2023 den Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz | Als Unterrichtung liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ vor. Darin unterstützt der Bundesrat das Ziel der Regierungsvorlage und befürwortet auch das im Gesetzentwurf vorgesehene Drei-Säulen-Modell.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz | Ausländische Fachkräfte sollen künftig leichter nach Deutschland kommen können. Damit will die Bundesregierung dem aktuellen Fachkräftemangel entgegenwirken. Der Bundesrat hat sich am 12. Mai 2023 zu diesen Plänen geäußert.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz | Der Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, über das der Bundestag am 27.04.2023 in erster Lesung debattiert hat, sieht vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können.