Klimaschutz | Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und das Strompreisbremsegesetz sind am 21.12.2022 in Kraft getreten. Jetzt hat das BMWK im Einvernehmen mit dem BMF und mit Zustimmung des Bundestages eine Rechtsverordnung zur Anpassung des Differenzbetrags vorgelegt.
Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz | Die Antragstellung für die Erstattungsanträge der Versorger für das erste Quartal 2023 ist seit dem 9. Januar 2023 möglich. Die Frist für die Stellung dieser Anträge für das erste Quartal endete bislang Ende Februar. Sie wird jetzt bis Ende März 2023 verlängert.